Beschlussvorlage - 2023/0420

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmt rückwirkend zum 01.08.2023 der Übertragung der Trägerschaft für die kath. Kindertageseinrichtung Roetgen, Greppstraße 44 vom kath. Kirchengemeindeverband „An der Himmelsleiter“ auf die pro futura GmbH zu. Mit beschlossen wird die weitere Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils in bisheriger Höhe.

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Sachlage

Der katholische Kirchengemeindeverband „An der Himmelsleiter“ war bis zum 31.07.2023 Träger der kath. Kindertageseinrichtung Roetgen, Greppstraße 44 („St. Hubertus“ bzw. „Blumenwiese“). Die pro futura – Gemeinnütziger Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder in den Regionen Aachen-Land und Aachen Stadt GmbH („pro futura“) ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und betreibt seit Jahren zahlreiche katholische Kindertageseinrichtungen in dem genannten Zuständigkeitsbereich, zu dem auch die Gemeinde Roetgen gehört. Einige katholische Kindertageseinrichtungen in der (Bistums-) Region Eifel (Monschau und Simmerath) werden hingegen von der profinos gGmbH betrieben.

 

Mit Vertrag vom 05.04.2023 hat der kath. Kirchengemeindeverband die Übertragung des gesamten Betriebes der o. a. Kindertageseinrichtung auf pro futura zum 01.08.2023 vereinbart. Alle Rechte und Pflichten gegenüber dem örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe werden auf den neuen Träger übertragen. Das gilt insbesondere für mehrjährig rückforderbare Leistungen wie Betriebs- und Investitionszuschüsse.

 

In Abstimmung mit dem Landesjugendamt bestehen auf dieser Grundlage keine Bedenken, die Zusammenarbeit hinsichtlich des Betriebes und der Finanzierung der Kindertageseinrichtung unverändert auch mit dem neuen Träger fortzusetzen.

 

Die konfessionelle Ausrichtung des Trägers bleibt gleich. Vor diesem Hintergrund ergeben sich auch keine Auswirkungen hinsichtlich des Prinzips der Subsidiarität und der Trägervielfalt.

 

Da das Bistum seit Jahren nicht bereit ist, neue Gruppen mit Kirchensteuermitteln zu finanzieren, wurde im Rahmen des Rechtsanspruchs für U3-Betreuung, zuletzt mit Wirkung ab 01.08.2020 (KiBiz-Revision), vertraglich mit dem bisherigen Träger vereinbart, den Trägeranteil für die auf Veranlassung des Jugendamtes neu geschaffene dritte Gruppe im Rahmen eines freiwilligen Städteregionszuschusses zu übernehmen.

 

Entsprechend dem Prinzip des Betriebsübergangs mit allen Rechten und Pflichten und weil sich an dieser Geschäftsgrundlage durch den Trägerwechsel nichts ändert, ist diese Vereinbarung auf den neuen Träger zu übertragen.

 

Rechtslage

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. g) der Satzung für das Jugendamt der StädteRegion Aachen über die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen zu den Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen freier Träger.

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine

 

Soziale Auswirkungen

Durch die Förderung einer vielfältigen Trägerlandschaft im Bereich der Kindertageseinrichtungen wird die Wahlfreiheit der Eltern im Hinblick auf die konzeptionelle Ausrichtung der Betreuungsangebote gestärkt.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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