Mitteilungsvorlage - 2023/0451

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Beratungsfolge

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Sachlage

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus am 20.09.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, in kurzer Form dem Ausschuss zu berichten, in welchem Zustand sich die Fahrradwege der StädteRegion Aachen befinden und welche Maßnahmen geplant sind, die Radwege zu verbessern. 

 

Das Radroutennetz in der StädteRegion Aachen besteht aus miteinander vernetzten Radrouten mit einer Gesamtlänge von über 1.000 km. Zur Infrastruktur zählen zum einen die zugehörigen Straßen und Wege, zum anderen die Radwegweisung. Entlang touristisch besonders attraktiver Routen wird das Netz ergänzt durch touristische Begleitinfrastruktur (z.B. Rastplätze, Infotafeln, Abstellanlagen, Sitzmöglichkeiten, Unterstände, Erlebnismodule, etc.)

 

Radverkehrsinfrastruktur

Die Routen des Netzes führen über Straßen und Wege aller Baulastträger (Bund, Land, StädteRegion, Kommunen). Die Zuständigkeit für Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur obliegt jedem Baulastträger selbst. Der Verwaltung liegt daher mit Ausnahme der Routen über Kreisstraßen kein Gesamtbild über den aktuellen Zustand der Wegeinfrastruktur vor.

 

Für die Instandsetzung und den Ausbau der Radverkehrsanlagen an den Kreisstraßen sind im Ausbau- und Instandsetzungsprogramm der StädteRegion Maßnahmen vorgesehen, die verschiedenen Prioritätsstufen zugeordnet sind und kontinuierlich geplant und umgesetzt werden. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität wird am 09.11.2023 mit der Sitzungsvorlage Nr. 2023/0295 über die Maßnahmen seit 2018 bis zum Jahr 2026 berichtet.

 

Zusätzlich zu den Radverkehrsanlagen an den Kreisstraßen hat die StädteRegion seit 2005 als freiwillige Aufgabe den Rurufer-Radweg, die Radroute auf der Vennbahn und den Bahntrassenradweg Aachen-Jülich für die Kommunen neu- bzw. ausgebaut. In Verwaltungsvereinbarungen ist geregelt, dass die Kommunen anschließend wieder für die Unterhaltung und Instandsetzung derjenigen Abschnitte verantwortlich sind, die in ihrer Baulast liegen. Die ausgebauten Abschnitte befinden sich nach eigener Anschauung derzeit in einem guten bis sehr guten Zustand. Eine Ausnahme bildet aktuell der Rurufer-Radweg auf Monschauer Stadtgebiet zwischen der L106 und der Bahnhofstraße in Kalterherberg (Baulast Stadt Monschau). Der Stadt Monschau ist der schlechte Zustand bekannt. Sie bereitet eine Aufarbeitung der Wegeoberfläche vor. Die StädteRegion hat für die Abschnitte, die dem Land NRW gehören und vom Landesbetrieb Wald und Holz verwaltet werden, die Verpflichtung übernommen, bei notwendigen Sanierungen das höhere Qualitätsniveau als Radweg gegenüber den geringeren Anforderungen an einen Forstweg zu finanzieren. Dies betrifft den Abschnitt zwischen Dreistegen und L 106 sowie Teilabschnitte zwischen Monschau-Altstadt und Monschau-Grünental. S64 führt jährlich mit dem Landesbetrieb eine Befahrung zur gemeinsamen Erfassung des Zustands durch. Bei der letzten Befahrung wurde abgestimmt, dass zeitnah eine Aufarbeitung zwischen Dreistegen und L106 durchgeführt werden soll.

 

Wegweisung

Die Radroutenwegweisung wurde erstmalig 1998 eingerichtet und in den Folgejahren sukzessive erweitert. In Verwaltungsvereinbarungen mit den Kommunen ist geregelt, dass die Erstausstattung von der StädteRegion übernommen wurde. Die Unterhaltung der Wegweisung liegt mit Ausnahme anderer Regelungen aus dem Straßen- und Wegegesetz NRW, in der Zuständigkeit der Kommunen. S64 beschafft auf Anforderung das erforderliche Ersatzmaterial und stellt es den Kommunen zur Montage zur Verfügung.

 

In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass die Bauhöfe der Kommunen die Kontrolle und Unterhaltung der Beschilderung nicht mehr in der erforderlichen Form durchführen können.  Vor Ort sind mittlerweile viele Wegweiser verblasst, manche fehlen oder weisen nicht mehr in die richtige Richtung. Der schlechte Zustand der Beschilderung wird nicht zuletzt auch durch zahlreiche kritische Rückmeldungen seitens der Nutzer belegt, die über unterschiedliche Kanäle (Mail, Touren-App, Telefon) die Gelegenheit haben, Mängel in der Infrastruktur und Beschilderung bei der StädteRegion Aachen zu melden.

 

Durch die oben beschriebenen Mängel wird die Funktionsfähigkeit der Wegweisung als Ganzes gefährdet. S64 hat daher den Kommunen im Rahmen der AG Regionale Radinfrastruktur des Netzwerks Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA) vorgeschlagen, die Wartung zukünftig einheitlich von einem externen Auftragnehmer durchführen zu lassen. In der AG wurde hierzu Einigkeit erzielt. Als nächsten Schritt bereitet S64 einen Entwurf für die dazu erforderliche Änderung der Verwaltungsvereinbarungen vor, die u.a. auch einen Vorschlag für zukünftige Kostenteilung beinhalten wird. Nach Unterzeichnung der Vereinbarungen durch alle Partner ist die Vergabe der Leistungen an eine externe Firma durch S64 geplant.

 

Touristische Begleitinfrastruktur

Entlang touristisch besonders attraktiver Streckenführungen hat die StädteRegion Aachen in enger Abstimmung mit den Kommunen touristische Begleitinfrastrukturen (Infotafeln, Sitzmöglichkeiten, Unterstände Erlebnismodule, etc.) entwickelt und umgesetzt. So wurden im Rahmen der Projektumsetzungen zu den touristischen Leitinfrastrukturen/Streckentouren

 

  • Vennbahn
  • RurUfer-Radweg

 

in regelmäßigen Abständen Rast- und Erlebnisorte installiert. Entlang des Bahntrassenradwegs Aachen/Jülich soll in enger Abstimmung mit den Kommunen und dem Kreis Düren über S64 in Kürze die Installation von attraktiven Informationsschildern entlang der Strecke erfolgen. S85 prüft derzeit Optionen zur Förderung der touristischen Begleitinfrastruktur entlang der Wasserburgen-Route über die Förderkulisse Erlebnis NRW (siehe Sitzungsvorlage 2023/0376).

 

Darüber hinaus erfolgt über die RWP-Projekte „Erlebnisraum Aachener Revier“ und „Erlebnisraum Aachen Eifel“, in deren Rahmen sieben Raderlebnisschleifen entwickelt werden, derzeit die Attraktivierung von bestehenden Sehenswürdigkeiten und Rastmöglichkeiten entlang des städteregionalen Radwegenetzes, um dieses touristisch noch besser in Wert zu setzen.

 

Die Kosten für die Erstausstattung der Rast- und Erlebnisorte wurde bei den o.g. Projekten von der StädteRegion Aachen übernommen. Die Verantwortung für die Unterhaltung der touristischen Begleitinfrastrukturen obliegt in der Zuständigkeit der Kommunen.

 

Rechtslage

Nach dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG) sollen die Gemeindeverbände (i.d.R. Kreise) ein untereinander und mit den weiteren Baulastträgern abgestimmtes zusammenhängendes überörtliches Radverkehrsnetz schaffen. Dieses soll sich in das Radvorrangnetz des Landes einfügen.

 

Nach § 43 (1) in Verbindung mit § 2 (2) b) und § 9 (1) des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) ist die StädteRegion Baulastträger der Radverkehrsanlagen an den Kreisstraßen in ihrer Baulast. Im Aachener Stadtgebiet erstreckt sich die Baulast auf die Abschnitte außerhalb der Ortsdurchfahrten.

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Im Auftrag:

gez. Terodde

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