Mitteilungsvorlage - 2023/0446

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Beratungsfolge

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Sachlage

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität vom 24.05.2023 bat Herr SRTM Schwuchow die Verwaltung um die Zusage, dass im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität am 06.09.2023 über den aktuellen Sachstand der Planung und die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der Haarbachtalbrücke berichtet werde.

Der seinerzeitige Sachstandsbericht wurde von den Ausschuss-Mitgliedern zur Kenntnis genommen.

Da die Verwaltung die Ausschuss-Mitglieder weiterhin auf dem aktuellen Sachstand halten möchte, hat sie die Autobahn GmbH erneut um ein Update der Informationen gebeten. Hierauf wurde mit Stand vom 09.10.2023 seitens der Autobahn GmbH folgendes berichtet:

 

Zustand der Brücke:

Nach der letzten eintägigen Risskontrolle (19.9.2023) an der Fahrbahnunterseite der Haarbachtalbrücke steht fest, dass im Rahmen der Prüfung nur geringe Schadenserweiterungen festgestellt wurden, deren Umfang vorerst keine zusätzlichen verkehrlichen Einschränkungen erfordern. Aufgrund der fortgeschrittenen Korrosion der Spannglieder befindet sich das Bauwerk in einem instabilen Zustand und muss daher ständig kontrolliert werden. Die nächste „große Kontrolle“ ist vom 16. bis 19. Oktober 2023 geplant. Die Ergebnisse werden den Steakholdern und der Presse nach Bewertung des Gutachters und der Brückenabteilung mitgeteilt.

 

Bauablauf:

Vertraglich geschuldet ist die Freigabe der BAB A 544 für jeweils eine Fahrspur (je Fahrtrichtung) 22 Monate nach der geplanten Sperrung der BAB A 544 am 15.01.2024. Die Teilfreigabe erfolgt somit im November 2025. Weiterhin ist die gesamte Fertigstellung nach 36 Monaten geschuldet. Somit ergibt sich eine Freigabe für den gesamten Verkehr für Januar 2027. Einiges hängt dabei vom gewählten Abbruchverfahren ab, hier ist Stand heute (siehe auch entsprechende Presseveröffentlichungen) möglicherweise mit einer Sprengung zu rechnen. Dafür sind jedoch noch einige Abstimmungen mit den entsprechenden Behörden erforderlich. Zurzeit wird das Baugelände auf Kampfmittel untersucht. Rodungsarbeiten sind in den letzten Zügen. Die Baustelleneinrichtung ist für Oktober 2023 geplant (Container, Baustraßen, Lagerflächen, etc.). Danach sollen die Vorbereitungen zum Abbruch erfolgen und mit dem Neubau eines Filterbeckens begonnen werden. Der Radweg (Umleitung) parallel zu den Bahngleisen (hinter dem Gartencenter) ist im Bau bzw. wird in den nächsten Tagen fertiggestellt.

Ob und welche weiteren Maßnahmen im Schatten des Ersatzneubaus des Bauwerks „Haarbachtalbrücke“ noch erfolgen, ist zurzeit auch noch in Klärung.

 

Verkehrsführung:

Die Baustellenverkehrsführungen zum Ersatzneubau sind nun regulär vergeben. Zurzeit laufen hier die Abstimmungen zwischen den anordnenden Kollegen der Außenstelle Köln bzw. Verkehrszentrale Leverkusen der Autobahn GmbH und die Übergabe der Verkehrsführungen zwischen den beteiligten Firmen.

 

Die BAB A 544 bleibt nach wie vor in FR Köln gesperrt. In FR Aachen steht wie bekannt nur eine Fahrspur zur Verfügung.

 

Auf der BAB A 4 zwischen Aachen-Zentrum und Autobahnkreuz Aachen sind die derzeitigen Arbeiten weitestgehend abgeschlossen. Der Umbau zur temporären Nutzung von drei Fahrstreifen (Standstreifenfreigabe) in FR Köln steht zwar noch aus. Es wird aber davon ausgegangen, dass hier in den nächsten zwei Wochen die drei Fahrstreifen eingerichtet werden können. 

Die temporären drei Fahrstreifen in FR Niederlande werden erst unmittelbar vor der Vollsperrung der BAB A 544 eingerichtet. In der Zwischenzeit wird die BAB A 4, FR NL noch an einigen Stellen saniert werden müssen.

 

Die Anpassung der Lichtsignalanlagen an den als problematisch identifizierten Knotenpunkten ist in Arbeit bzw. schon an einigen Stellen abgeschlossen. Die „Pförtner-LSA’n“ an der L 136 und L 222 werden erst unmittelbar zur Vollsperrung der A 544 aufgebaut.

 

Ergänzung der Verwaltung (S 64):

Sachstand „Sonderspur für die ASEAG“ über Berliner Ring und/oder Auffahrtrampe AS Rothe Erde und im weiteren Verlauf über die BAB A544:

In einem Spitzengespräch zwischen der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen und der Autobahn GmbH am 04.09.2023 wurde diskutiert, dass für die Anbindung des ASEAG-Betriebsgeländes an die Auffahrtsrampe der Anschlussstelle Rothe-Erde im Zuge der BAB A 544 noch zu klären ist, wie Planung, Bau und die damit verbundenen Kosten konkret durchgeführt respektive getragen werden. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung zwischen ASEAG, Stadt Aachen und Autobahn GmbH, die in einem ersten Termin am 12.10.2023 besprochen wird.

 

Rechtslage

Nach §5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) ist der Bund Träger der Straßenbaulast für die zu den Bundesfernstraßen gehörenden Bundesautobahnen. Seit Januar 2021 wird diese Funktion durch die Autobahn GmbH wahrgenommen.

Als Baulastträger der BAB A 544 ist die Autobahn GmbH einseitiger Veranlasser der Maßnahme „Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke“ und der damit einhergehenden Vollsperrung sowie aller hierdurch ausgelösten Folgemaßnahmen.

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Personelle Auswirkungen

Keine. 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine.

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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