15.06.2023 - 7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Ent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr SRTM Andreas Vroels, erläuterte den Ablauf und Besonderheiten der Prüfung und teilte mit, dass die schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses als Anlage zur Ergänzungsvorlage beigefügt sei. Abschließend betonte er, dass der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig dem Beschlussvorschlag entsprechend empfohlen habe, den Jahresabschluss 2021 festzustellen und dem Städteregionsrat die vorbehaltslose Entlastung zu erteilen.

 

Beschluss:

 

  1. Der Städteregionstag nahm das Ergebnis den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses der StädteRegion nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des Prüfberichtes vom 20.04.2023 und die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis seiner Jahresabschlussprüfung gem. § 59 Abs. 3 GO vom 10.05.2023 zur Kenntnis.

 

  1. Die Städteregionstagsmitglieder trafen folgende Entscheidungen:

 

  1. Sie stellen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 53 KrO den Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der Fassung des Prüfberichtes vom 20.04.2023 fest.

 

  1. Sie beschließen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 53 KrO, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 6.894.259,00 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.

 

  1. Sie erteilen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO i. V. m. § 53 KrO dem Städteregionsrat die vorbehaltlose Entlastung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Im Anschluss an die Abstimmung übergab Herr I. stv. Städteregionsrat Axel Wirtz die Sitzungsleitung wieder an Herrn Städteregionsrat Dr. Grüttemeier.

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