10.05.2023 - 2 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Ent...

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Zunächst machte der Abschlussprüfer Herr Jongen Ausführungen zu den Besonderheiten des Prüfberichtes des A 14.

 

Frau Karl las die von ihr zu unterzeichnende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs. 3 GO zum Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresabschlussprüfung 2021 vor.

Mit dieser Stellungnahme erklärten sich alle Ausschussmitglieder einverstanden. Frau Karl teilte abschließend mit, dass die Stellungnahme dem SRT am 15.06.2023 als Anlage der Sitzungsvorlage 2023/0220-E1 für seine weitere Beschlussfassung zur Kenntnis gegeben wird.

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Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er stimmt dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durch die örtliche Rechnungsprüfung vom 20.04.2023 zu.

 

2. Er macht sich den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung vom 20.04.2023 zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Prüfung in einer eigenen Stellungnahme zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2021 zusammen.

 

3. Er stellt fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und billigt gem. § 59 Abs. 3 GO den vom Kämmerer aufgestellten und vom Städteregionsrat bestätigten Jahresabschluss in der Fassung des Prüfberichtes vom 20.04.2023.

 

4. Er empfiehlt gem. § 96 Abs. 1 GO i. V. m. § 53 KrO den Städteregionstagsmitgliedern die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2021 in der Fassung des Prüfberichtes vom 20.04.2023 und die Entlastung des Städteregionsrates.

 

Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

 

1. Der Städteregionstag nimmt das Ergebnis den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses der StädteRegion nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des Prüfberichtes vom 20.04.2023 und die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis seiner Jahresabschlussprüfung gem. § 59 Abs. 3 GO vom 10.05.2023 zur Kenntnis.

 

2. Die Städteregionstagsmitglieder treffen folgende Entscheidungen:

 

a)             Sie stellen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 53 KrO den Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der Fassung des Prüfberichtes vom 20.04.2023 fest.

b)            Sie beschließen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 53 KrO, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 6.894.259,00 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.

c)             Sie erteilen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO i. V. m. § 53 KrO dem Städteregionsrat die vorbehaltlose Entlastung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig