16.06.2021 - 2 Einrichtung einer ausländerrechtlichen Beratung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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r die Verwaltung teilte Frau Nolte mit, dass sie sich dem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-/GRÜNE-Städteregionstagsfraktionen vom 10.06.2021 vollumfänglich anschließe. Ergänzend wies sie darauf hin, dass die Besetzung der Kommission mit den 7 Vertreter_innen der Städteregionstagsfraktionen nach Verhältniswahl erfolgen solle, nicht wie in der Vorlage irrtümlich dargestellt nach Mehrheitswahl.

 

Herr SRTM Lübben stellte fest, dass der Änderungsantrag unter Ziffer 2. einen Formulierungsfehler enthalte. Ziel des vorgesehenen Workshops sei es, dass sich die Mitglieder der Beratungskommission kennenlernen und zu den Grundlagen des Ausländerrechts informiert sowie einen Umgang für die gemeinsame Arbeit festlegenrden. Es sei nicht beabsichtigt, diesen Workshop in die Breite zu öffnen, daher bat er darum, Ziffer 2. des Änderungsantrags wie folgt zur Abstimmung zu stellen:

 

Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah einen gemeinsamen Workshop für Mitglieder der Beratungskommission anzubieten, in dem Fragen des Ausländerrechts und des Umgangs damit erörtert werden.“

 

r die UPP-Städteregionstagsfraktion erkundigte sich Herr Emonds, ob es möglich sei, auch Organisationen, die in der Flüchtlingsarbeit engagiert seien (wie z. B. refugio e. V.), in der Beratungskommission zu berücksichtigen.

 

Frau Nolte stellte fest, dass eine grundsätzliche Beteiligung von refugio e. V. häufig zu Konflikten bzw. Befangenheiten führen könne. Die jetzt einzurichtende Kommission sei in der Besetzung nahezu identisch wie die heutige Härtefallkommission, die seit Jahren erfolgreich arbeite. Sie werde lediglich ergänzt um die Vertreter_innen der politischen Fraktionen.

 

Frau SRTM Grudin stellte für die DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion fest, dass sie aufgrund der Besetzung nach Verhältniswahl keine Möglichkeit habe, an der Kommission teilzunehmen und dies sehr bedauere. Sie bat darum, den angedachten Workshop auch für interessierte Mitglieder der anderen Städteregionstagsfraktionen zu öffnen.

 

r die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion wies Frau SRTM Paul darauf hin, dass man sich durch die Aufnahme der Vertreter_innen der Fraktionen mehr Transparenz über die Arbeit erhoffe und durch die breitere Diskussion ein besseres Verständnis füreinander und eine höhere Akzeptanz der Entscheidungen. Sie regte an, die Vertreter_innen der Organisationen wie refugio e. V. im Einzelfall hinzuzuziehen.

 

Frau SRTM Kreß-Vannahme stellte für die SPD-Städteregionstagsfraktion fest, dass sie die Aufnahme von Vertreter_innen einer einzelnen Organisation der Flüchtlingshilfe für problematisch halte, da es zahlreiche solcher Vereine gebe. Soweit sie informiert sei, habe die/der Betroffene immer die Möglichkeit, eine persönliche Unterstützung zu beteiligen. Dies könne selbstverständlich auch ein_e Mitarbeiter_in von refugio e. V. sein.

 

Frau Nolte bestätigte, dass die ursprüngliche Zusammensetzung der bisherigen Härtefallkommission und auch deren Vorgehen nicht grundsätzlich verändert werden sollten. Dazu gehöre auch, dass Betroffene eine Begleitperson beteiligen könnten.

 

Herr SRTM Lübben bat um Verständnis, dass der Workshop nicht zu groß werden dürfe, wenn er arbeitsfähig bleiben solle. Insofern könne dem Wunsch der DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion nach Beteiligung aus seiner Sicht nicht entsprochen werden.

 

Herr Emonds bat um Abstimmung zu der Frage, ob refugio e. V. (oder eine andere Vertretung von Organisationen der Flüchtlingshilfe) einen Sitz in der Beratungskommission erhalten solle. Der Antrag wurde mit 1 Ja-Stimme, 1 Enthaltung und 19 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

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Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt empfiehlt dem Städteregionsausschuss wie folgt zu entscheiden:

 

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er beschließt die Einrichtung einer ausländerrechtlichen Beratungskommission im A 33/Ausländeramt.

 

2. Er bittet die Verwaltung, zeitnah einen gemeinsamen Workshop für Mitglieder der Beratungskommission anzubieten, in dem Fragen des Ausländerrechts und des Umgangs damit erörtert werden.

 

3. Punkt 9 der Geschäftsordnung zur Ausländerrechtlichen Beratungskommission wird in Anlehnung an die Besetzung von Unterausschüssen durch folgende Formulierung ersetzt:

 Der Beirat wählt aus der Mitte der ihm angehörenden Vertretungen der Fraktionen sowohl eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden als auch eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

19 Ja-Stimmen

  1 Nein-Stimme

  1 Enthaltung

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