16.06.2021 - 7 "Leistungsvereinbarungen und Zuschüsse im Gesun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau SRTM Grudin bat für die DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion darum, die vorliegenden Anträge der AIDS-Hilfe Aachen e.V. und des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e. V. auch dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt (SOZ) vorzulegen und nicht nur wie in Ziffer 3. des Beschlussvorschlags beschrieben- dem Städteregionstag in seiner Sitzung am 29.09.2021.

 

Herr Dr. Ziemons teilte mit, dass die Entscheidung zwar wie im Beschlussvorschlag beschrieben im Städteregionstag getroffen werde, aber selbstverständlich wie üblich die Vorberatung im Fachausschuss erfolge, in diesem Fall im SOZ am 22.09.2021. Er wies ergänzend darauf hin, dass ein weiterer Antrag der AWO vorliege, der aber für diese Vorlage zu spät eingegangen sei. Auch dieser werde für die Sitzung der entsprechenden Gremien vorbereitet.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt empfiehlt dem Städteregionstag wie folgt zu entscheiden:

 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die mit den der Sitzungsvorlage 2021/0243 als Anlage 1 aufgeführten Sozialverbänden und Einrichtungen abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen um ein Jahr bis zum 31.12.2022 zu verlängern und gleichzeitig in die Gespräche zu Neuverhandlungen einzusteigen.

 

  1. Er stimmt der Anpassung des Zuschusses an den Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. für das Jahr 2022 in Höhe von   42.800 € im Vorgriff auf die noch zu verhandelnden Leistungsverträge für 2023 zu, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2022.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, zu den vorliegenden Anträgen der AIDS-Hilfe Aachen e. V. und des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e. V. einen Entscheidungsvorschlag für die Sitzung des Städteregionstages am 29.09.2021 zu unterbreiten.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, für die Gewährung der Zuschüsse für pflichtige Aufgaben im Gesundheitsbereich im Haushaltsentwurf 2022 Mittel in Höhe von bis zu 2.148.186 € einzuplanen. Die Beträge ergeben sich aus der der Sitzungsvorlage 2021/0243 als Anlage 1 beigefügten Übersicht.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig