13.12.2018 - 11 Gleichstellungsplan für die StädteRegion Aachen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr SRTM Bausch regte an, dass in Beteiligungsgesellschaften der StädteRegion ebenso auf die Einhaltung des Gleichstellungsgebotes geachtet werden muss.

 

 

Beschluss:

Der Städteregionstag traf folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stellt fest, dass die Verwaltung der StädteRegion Aachen mit einer Gesamtfrauenquote von 73,74 % (ohne JC, Stand 31.12.2017) in Bezug auf Geschlechterparität und Chancengleichheit insgesamt gut aufgestellt ist.
  2. Er stellt fest, dass die Zielvorgaben aus dem Frauenförderplan (FFP) 2015 2018 weitgehend erreicht wurden und nimmt die Auffälligkeiten zur Kenntnis.
  3. Er beschließt den „Gleichstellungsplan für die StädteRegion Aachen 2019 2023“ in der vorgelegten Fassung im Rahmen der „Experimentierklausel“ aus

§ 6 a Landesgleichstellungsgesetz und begrüßt die Intention, digital unterstützende vereinbarkeitsorientierte Modelle für die Beschäftigten der StädteRegion im Sinne einer „NEUEN partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu entwickeln.

  1. Er ist sich bewusst, dass die StädteRegion Aachen mit der Anwendung der Experimentierklausel eine Vorreiterrolle auf kommunaler Ebene in NRW übernimmt und das MHKBG NRW beteiligt werden muss.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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