13.12.2018 - 5.1 Benehmensherstellung zur Festsetzung der Region...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Städteregionstag traf folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stellt fest, dass die Aufstellung des Haushaltes 2019 mit der Maßgabe des § 9 Satz 2 KrO NRW erfolgt ist, auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen.

 

  1. Er weist darauf hin, dass die StädteRegion insbesondere in den nachfolgenden Bereichen den Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen in vollem Umfang entsprochen hat:

 

2.1        Einsatz von Mitteln der Ausgleichsrücklage: Die komplett noch zur Verfügung stehende Ausgleichsrücklage von gut 5 Mio. € wird bis auf einen kleinen rundungsbedingten Restbetrag von weniger als 20 T€ - zur Senkung des Umlagebedarfs 2019 eingesetzt.

 

2.2        Berücksichtigung von Verbesserungen, insbesondere einer möglichen Senkung des Umlagesatzes durch den LVR: Im vom Städteregionsrat festgestellten und eingebrachten Haushaltsentwurf 2019 wurde die am 08.10.2018 beschlossene Senkung des Umlagesatzes 2019 der Landschaftsumlage von 14,7 % auf 14,43 % in voller Höhe umlagesenkend becksichtigt.

 

2.3        Einführung einer differenzierten Umlage Stadt Aachen: Im Haushalt 2019 ist erstmals eine differenzierte Umlage für die Stadt Aachen veranschlagt.

 

2.4        Beteiligung der Altkreiskommunen an der Festlegung der Verteilschlüssel für die Zuordnung zu Stadt Aachen bzw. Altkreis: Mit der Bezirksregierung Köln und dem MHKBG NRW ist eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Kämmerern der Altkreiskommunen sowie Vertreter/inne/n von Stadt Aachen und StädteRegion, vereinbart worden, die bis zum 30.06.2019 die Verteilschlüssel prüfen und sofern erforderlich Vorschläge für die Fortschreibung erarbeiten soll.

 

  1. Gegenüber dem bisherigen Verwaltungsentwurf stellt sich die Situation bezüglich der Regionsumlage nach den in der Beratung im SRA am 29.11.2018 beschlossenen Änderungsvorschlägen sowie unter Berücksichtigung der reduzierten KdU-Erstattung gemäß Sitzungsvorlage 2018/0519-E1 (für Kosten der Unterkunft und Heizung, sog. „5-Mrd.-Paket“) wie folgt dar:

 

 

Allgemeine

Regionsumlage Altkreis

Differenzierte

Regionsumlage Stadt Aachen

Haushaltsentwurf 2019

192.373.994 €

166.873.804 €

Änderungsvorschläge

193.960.204 €

169.932.989 €

Erhöhung Umlage

1.586.210 €

3.059.185 €

Erhöhter Einsatz Ausgleichsrücklage

1.860.390 €

0 €

Berücksichtigter Rückgang KdU-Erstattung

-4.509.029 €

-4.702.471 €

 

Der Umlagesatz für die Allgemeine Regionsumlage bleibt gegenüber dem Haushaltsentwurf unverändert bei 40,3862%, der Umlagesatz der Differenzierten Regionsumlage Stadt Aachen steigt von 35,8795% um 0,3660% auf 36,2455%. Im Zusammenhang mit der verringerten KdU-Erstattung bei der StädteRegion kommt es gleichzeitig zu einem erhöhten Umsatzsteueranteil bei den regionsangehörigen Kommunen, der bei den Altkreiskommunen eine Verbesserung von rd. 2,95 Mio. € und bei der Stadt Aachen eine Verbesserung von rd. 4,1 Mio. € bedeutet.

 

  1. Er weist im Übrigen die weiter gehenden Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen im  Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO zurück.
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Abstimmungsergebnis:

48 Ja-Stimmen bei 21 Nein-Stimmen (Mandatsträger der SPD-Städteregionstagsfraktion) und 1 Stimmenthaltung (SRTM Mannich)

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