29.11.2018 - 12 Personalbewirtschaftungskonzept 2015-2020; Grun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Städteregionsausschusses
- Gremium:
- Städteregionsausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 57 - Versorgungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Städteregionsausschuss traf folgende Entscheidungen:
- Er begrüßt vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung in der Bearbeitung der Aufgaben des Versorgungsamtes die in der SV 2018/0311 dargestellte Vorgehensweise. Dabei stellt er fest, dass zwar alle personellen Veränderungen bei der Nachbesetzung von Stellen aufgrund des Ausscheidens von Landesbediensteten zu einem – lediglich formalen - Personalmehrbedarf führen, da das Personal des Landes NRW und die diesbezüglichen Personalaufwendungen bislang nicht im Haushalt veranschlagt werden, dieser Personalkostenaufwand in der Regel jedoch in vollem Umfang durch die Nachersatzpauschale des Landes NRW refinanziert ist.
- Er stimmt der bedarfsorientierten Nachbesetzung von Stellen nach Ausscheiden von Landesbediensteten im Versorgungsamt (A 57) und der damit verbundenen bedarfsgerechten Erhöhung der Personalaufwendungen (Basisansatz im Sinne des Personalbewirtschaftungskonzeptes) ohne weiteren Beschluss ab dem Zeitpunkt der Einstellung einer/eines neuen Mitarbeiters/Mitarbeiterin in den Jahren 2019 bis 2036 zu.
- Er beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der regelmäßigen Sitzungsvorlagen zum Personalbewirtschaftungskonzept über den aktuellen Stand und die Umsetzung im Sinne von Ziffer 2 des Beschlussvorschlages zu berichten.
- Er stellt fest, dass bis 2036 insgesamt 21,0 Stellen für ausscheidende Landesbedienstete zu berücksichtigen sind und beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2019 hiervon zunächst 5,0 Stellen einzurichten. Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, die übrigen 16,0 Stellen ab 2020 entsprechend der der Sitzungsvorlage 2018/0311 als Anlage beigefügten Aufstellung einzuplanen.
- Er stimmt den Personalmehraufwendungen in Höhe von 190.400 € für 2019 zu.
- Ab 2020 werden die zusätzlichen Stellen im Rahmen der jährlich zu erstellenden Sitzungsvorlage für den Stellenplan berücksichtigt und ausgewiesen, solange der Bedarf von 21,0 Stellen bis 2036 nicht überschritten wird. Abweichungen von der derzeitigen Planung (Anlage zu SV 2018/0311) sind im Einzelfall im Rahmen dieses Gesamtkontingents möglich.