29.11.2018 - 3 Entlastung von Familien durch Änderungen der Ki...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Makowski bedankte sich für die LINKE-Städteregionstagsfraktion für die ausführliche Darstellung zum gestellten Antrag. Man habe Verständnis dafür, dass der Antrag angesichts der Vorhaben auf Bundesebene zeitlich verfrüht sei und ein Konzept mit eventuellen Änderungen aufgrund dessen nicht zeitnah erarbeitet werde. Die beispielhaft genannte Entlastung in Höhe von 85.000 € biete für einkommensschwache Familien eine besondere Unterstützung, weswegen die Fraktion sich weiterhin für ein Tätigwerden in diesem Bereich ausspreche.
Als Vorsitzender des Jugendamtselternbeirates begrüßte Herr Zantis den Antrag und betonte, dass der Beirat gerne für Beratungen und Austäusch zur Verfügung. Dies habe man auch bereits dem Jugendamt signalisiert. Er freue sich auf eine gemeinsame Zusammenarbeit.
Herr SRTM Timmermanns ergänzte, dass die Anpassung der Elternbeiträge bereits zuvor thematisiert wurde, zunächst aber weitere Gesetzesvorhaben abgewartet werden sollen. Entsprechend werde eine eventuelle Beitragsänderung nicht zwingend gemäß Beschlussvorschlag für das 2. Halbjahr 2019 erwartet. Für die anstehende Arbeit sei zu berücksichtigen, dass das Jugendamt der Städteregion durch die vier Jugendamtskommunen finanziert werde.
Beschluss:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
1. Er beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit den Jugendamtskommunen
und dem Jugendamtselternbeirat dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ein
Konzept zur Entlastung von Familien durch Änderungen der KiTa-Beiträge
vorzulegen.
2. Das Ergebnis ist dem Städteregionstag zusammen mit eventuellen Vorschlägen für die Änderung der Kinderfördersatzung im zweiten Halbjahr 2019 vorzulegen.