15.11.2018 - 5 Ergebnisse der Bodenuntersuchungen zu den Dioxi...

Beschluss:
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Herr Jücker, Dezernat IV, erläuterte dem Ausschuss noch einmal die Historie über die Feststellung der Dioxin- und Schwermetallbelastung im Einzugsgebiet der Inde und erklärte die unterschiedlichen Gewichtungen zwischen den Bereichen Boden- und Verbraucherschutz.

 

Herr Dr. Boese, Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen, teilte mit, dass mittlerweile die belasteten Flächen identifiziert seien. Den aus den Bodenuntersuchungen festgestellten Belastungen sse weiter nachgegangen werden. Daher sei nun zu überprüfen, wie sich die Belastung über das Futter auf die Tiere und letztlich auf den Menschen durch die Nahrungsaufnahme auswirke. Bisher seien 19 Proben genommen worden, welche derzeit in einem Labor untersucht würden. Ein erstes Ergebnis werde erst im Januar 2019 erwartet. Derzeit sehe er keine Veranlassung, weiter tätig zu werden; man müsse zunächst die Untersuchungsergebnisse abwarten.

 

Herr Pilgrim ergänzte hierzu, dass die betroffenen Grundstückseigentümer sowie die betroffenen Kommunen bereits über die Bodenbelastung informiert worden seien.

 

Herr SRTM Kirsch fragte, ob die Ursache für die Belastungen bereits lokalisiert worden sei.

 

Hierzu erläuterte Herr Urbanke, Untere Bodenschutzbehörde, dass alle bisher vorliegenden Erkenntnisse darauf hinwiesen, dass die Belastungen auf Überschwemmungsereignisse zurück zu führen seien. Dioxine rden bei derartigen Ereignissen über die Schwebfracht auf die Grünlandflächen geschwemmt. Da Dioxin sehr langlebig sei,nnten auch Überschwemmungsereignisse, die vor 50 Jahren stattgefunden haben, für die jetzt festgestellten Belastungen verantwortlich sein.

 

Herr SRTM Becker war sich sicher, dass die Problematik noch eine längere Zeit ein Thema sein werde. Er bat daher darum, den Ausschuss weiterhin zu informieren.

 

Frau SRTM Dr. Wolf sagte, in der Vorlage sei dargestellt, dass aufgrund der derzeit vorliegenden Ergebnisse keine Anhaltspunkte für die Gefährdung von Menschen durch Direktkontakt, z.B. spielende Kinder, vorliegen würden. Dennoch solle mit Stolberg und Eschweiler abgeklärt werden, inwieweit auf öffentlichen Kinderspielflächen der direkte Kontakt zu evtl. vorliegenden Bodenverunreinigungen unterbunden worden sei. Sie fragte, ob dies bereits erfolgt sei bzw. ob doch bereits Erkenntnisse über eine Gefährdung vorliegen würden.

 

Herr Urbanke antwortete, dass man bei diesen beiden Kommunen bereits vor Jahren eine erhöhte Schwermetallbelastung der Böden festgestellt habe. Zumindest für Eschweiler gelte, dass im Zuge dessen die Spielflächen so gestaltet worden seien, dass kein direkter Kontakt mit den belasteten Böden entstehe. Diese Maßnahme greife dann auch für die Unterbindung des Kontakts mit Dioxin.

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Beschluss:

 

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