11.10.2018 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Ent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Städteregionstages
- Gremium:
- Städteregionstag
- Datum:
- Do., 11.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 14 - Prüfung und Beratung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss:
- Der Städteregionstag nahm das Ergebnis – den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses der StädteRegion nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2017 vom 22.03.2018 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.09.2018 zur Kenntnis.
- Die Städteregionstagsmitglieder trafen folgende Entscheidungen:
- Sie stellen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der Fassung des Prüfberichtes vom 24.08.2018 fest.
- Sie beschließen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 12.830.895,31 € wie folgt verwendet wird:
- Rückführung eines Anteils in Höhe des Jahresfehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2016 (3.375.811,05 €) in die Allgemeine Rücklage.
- Zuführung des Restbetrages des Jahresüberschusses aus 2017 (9.455.084,26 €) in die Ausgleichsrücklage.
- Sie erteilen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW dem Städteregionsrat die vorbehaltlose Entlastung.