26.09.2018 - 4 Sozialplanung - Entwicklung, Umsetzung und Fort...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Im Namen der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AG-Wohlfahrt) begrüßte Herr Verholen, dass die Verwaltung auch in Abstimmung und Verzahnung mit den Kommunen die Sozialplanung weiter ausbauen und die Bemühungen für ein städteregionales Handlungskonzept intensiv vorantreiben wolle. Bei den Ausführungen vermisse er konkrete Hinweise darauf, dass und wo auch die AG-Wohlfahrt in die weiteren Planungen und Überlegungen eingebunden werden solle. Es sei ihm wichtig, dass diese vorhandene Erfahrungen und Fachwissen in die weiteren Planungsphasen einbringen könne und bat die Verwaltung, dies unbedingt in den weiteren Prozessen zu becksichtigen.

 

Darüber hinaus wies Herr Verholen darauf hin, dass für die weitere Mitwirkung der AG-Wohlfahrt zusätzliche Ressourcen erforderlich seien, da die Beteiligung in der gebotenen Intensität sonst nicht leistbar sei. Hierzu kündigte er an, dem Ausschuss einen entsprechenden Handlungsvorschlag unterbreiten zu wollen.

 

r die Verwaltung betonte Frau Prof. Dr. Vomberg ausdrücklich, dass die Beteiligung und Einbindung der AG-Wohlfahrt in den weiteren Prozess und die konzeptionelle Gestaltung selbstverständlich vorgesehen und auch gewünscht sei. Die Erfahrungen und das Knowhow der Verbände seien von großer Bedeutung und könnten in Zahlen gar nicht ausgedrückt werden. Sie habe auch Verständnis dafür, dass entsprechende personelle Ressourcen erforderlich seien, um die zunehmend komplexeren Aufgabenstellungen zu beltigen.

 

Auf Nachfrage bestätigte Frau Rüter, dass das Thema Armutsprävention in jedem Fall in die weiteren Planungen für ein städteregionales Handlungskonzept eingebunden sei.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel empfiehlt dem Städteregionstag wie folgt zu entscheiden:

 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1.Er stimmt der Ausarbeitung eines städteregionalen Handlungskonzeptes zur Gestaltung und Stärkung sozialer Lebenslagen, von Teilhabeprozessen sowie sozialer Infrastruktur auf Basis der Sozialberichterstattung und im Dialog mit den jeweiligen Akteuren zu.

 

2.Er erkennt den zusätzlichen personellen und sächlichen Bedarf für die Entwicklung, Begleitung und Umsetzung sowie Fortschreibung des Konzeptes im Bereich Sozialplanung an und stimmt einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) im Bereich des A 58 Amt für Inklusion und Sozialplanung ab dem 01.01.2019 um jährlich 98.000 € sowie einer Erhöhung der Sachmittel um 8.000 € zu und beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2019 insgesamt 1,5 Stellen zusätzlich zu berücksichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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