27.06.2024 - 6 Kommunalwahl 2025

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Der Städteregionstag beschließt die Zahl der nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b) Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) bei den Kommunalwahlen 2025 zu wählenden 72 Vertreter (davon 36 in Wahlbezirken) beizubehalten und von der Möglichkeit, die Zahl durch Satzung zu verringern, keinen Gebrauch zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

 

 

 

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