20.06.2024 - 5 Kommunalwahl 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Städteregionsausschusses
- Gremium:
- Städteregionsausschuss
- Datum:
- Do., 20.06.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2024/0225 Kommunalwahl 2025
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 15 - Kommunalaufsicht und Wahlen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussempfehlung:
Der Städteregionstag beschließt die Zahl der nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b) Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) bei den Kommunalwahlen 2025 zu wählenden 72 Vertreter (davon 36 in Wahlbezirken) beizubehalten und von der Möglichkeit, die Zahl durch Satzung zu verringern, keinen Gebrauch zu machen.