14.03.2024 - 6.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Ent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr SRTM Andreas Vroels, erläuterte den Ablauf und Besonderheiten der Prüfung. Im Übrigen verwies es auf die schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist. Abschließend betonte er, dass der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig dem Beschlussvorschlag entsprechend empfohlen hat, den Jahresabschluss 2022 festzustellen und dem Städteregionsrat die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

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Beschluss:

 

1. Der Städteregionstag nimmt das Ergebnis – den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses der StädteRegion nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2022 in der Fassung vom 09.02.2024 und die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis seiner abschießenden Prüfung gem. § 59 Abs. 3 GO vom 29.02.2024 zur Kenntnis.

 

2. Die Städteregionstagsmitglieder treffen folgende Entscheidungen:

 

a) Sie stellen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 53 KrO den Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der Fassung des Entwurfes vom 13.06.2023 fest.

b) Sie beschließen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 53 KrO, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 10.773.342,54 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.

c) Sie erteilen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO i. V. m. § 53 KrO dem Städteregionsrat die vorbehaltlose Entlastung.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

 

 

 

X

 

Im Anschluss an die Abstimmung übergab Frau II. stv. Städteregionsrätin Christiane Karl die Sitzungsleitung wieder an Herrn Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier.

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