29.02.2024 - 1 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Ent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gemäß § 59 Abs. 3 Satz 3 GO machte der Abschlussprüfer Herr Jongen die in der Anlage beigefügten Ausführungen zu den Besonderheiten des Prüfberichtes des A 14.

 

Anschließend meldete sich Herr Springob zu Wort. Herr Springob bedankte sich bei Herrn Jongen für die umfangreiche Arbeit, die zu einem lesbaren Prüfbericht geführt hat und möchte aus Sicht der FDP-Fraktion anmerken, dass die Isolierung der Corona- und Urkrainehilfen kritisch gesehen wird. Es erschließt sich auch für ihn nicht, warum ein Jahresüberschuss von 10,7 Mio. der Ausgleichsrücklage zugeführt wird und man dafür i.H. v. 5,5 Mio. von der gesetzlichen Möglichkeit der Isolierung Gebrauch machen muss, wodurch zukünftige Generationen belastet werden. Herr Dr. Grüttemeier bestätigte, dass die Auflösung der Isolierung über 50 Jahre zu einer Belastung zukünftiger Generationen führe und führte hierzu weiter aus, dass die nicht Inanspruchnahme der gesetzlichen Isolierungsmöglichkeit zu einer aktuellen Belastung der ra. Kommunen geführt hätte. Nach der Systematik in der StädteRegion werde die Ausgleichsrücklage dafür genutzt, in den nächsten Haushaltsjahren zur Umlagereduzierung eingesetzt zu werden, um dadurch die Kommunen zu entlasten.

 

Weiterhin meldete sich Herr Köller zu Wort. Er äußerte, dass die Isolierung der Corona- und Urkrainehilfen erforderlich war. Seiner Meinung nach greift der Vorwurf des Verstoßes gegen den Grundsatz der Intergenerativen Gerechtigkeit jedoch nur dann, wenn die Abschreibung tatsächlich auf 50 Jahre festgelegt würde. Aus seiner Sicht müsste die StädteRegion die aufwandswirksame Auflösung der Bilanzierungshilfe in einem kürzeren Zeitraum durchführen, damit zukünftige Generationen nicht so sehr belastet werden. Herr Dr. Grüttemeier erwiderte, dass es gesetzlich verschiedene Möglichkeiten gibt, den Zeitraum oder den Zeitpunkt für die Auflösung festzulegen und betonte, dass die StädteRegion immer mit „Augenmaß“ von der Möglichkeit der Isolierung Gebrauch gemacht habe. Die Entscheidung über die Art und den Zeitraum der Auflösung sei dem Städteregionstag in 2025 für den Haushalt 2026 vorbehalten.

 

Herr Vroels wies darauf hin, dass die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses im Entwurf bereits am 16.02.2024 zugemailt worden ist. Mit dieser Stellungnahme erklärten sich alle Ausschussmitglieder einverstanden. Herr Vroels teilte abschließend mit, dass die Stellungnahme dem SRT am 14.03.2024 als Anlage der Sitzungsvorlage 2024/0096-E1 für seine weitere Beschlussfassung zur Kenntnis gegeben wird.

 

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Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er stimmt dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch die örtliche Rechnungsprüfung vom 09.02.2024 zu.

 

2. Er macht sich den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung vom 09.02.2024 zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Prüfung in einer eigenen Stellungnahme zusammen.

 

3. Er stellt fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und billigt gem. § 59 Abs. 3 GO den vom Kämmerer aufgestellten und vom Städteregionsrat bestätigten Jahresabschluss in der Fassung des Entwurfes vom 13.06.2023 und den Lagebericht 2022 in der Fassung vom 29.06.2023.

 

4. Er empfiehlt gem. § 96 Abs. 1 GO i. V. m. § 53 KrO den Städteregionstagsmitgliedern die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2022 in der Fassung des Entwurfes vom 13.06.2023 und die Entlastung des Städteregionsrates.

 

Er empfahl dem Städteregionstag wie folgt zu beschließen:

 

1. Der Städteregionstag nimmt das Ergebnis – den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses der StädteRegion nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2022 in der Fassung vom 09.02.2024 und die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis seiner abschließenden Prüfung gem. § 59 Abs. 3 GO vom 29.02.2024 zur Kenntnis.

 

2. Die Städteregionstagsmitglieder treffen folgende Entscheidungen:

 

a) Sie stellen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 53 KrO den Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der Fassung des Entwurfes vom 13.06.2023 fest.

 

b) Sie beschließen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 53 KrO, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 10.773.342,54 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.

 

c) Sie erteilen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO i. V. m. § 53 KrO dem Städteregionsrat die vorbehaltslose Entlastung.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

 

 

 

x

 

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Anlagen

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