29.02.2024 - 2 Kindertagesbetreuung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 29.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er beschließt die der Sitzungsvorlage 2024/0034 als Anlage 1 beigefügte Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2024/2025.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, im Falle eines abweichenden Bedarfes von Eltern situativ von der Zuordnung der Kindpauschalen nach Anlage 2 zu Sitzungsvorlage 2024/0034 - ggf. im Einvernehmen mit dem Träger - abzuweichen.
- Er stellt fest, dass zwar planerisch, finanzwirtschaftlich, sachlich und baulich Betreuungsplätze in ausreichender Anzahl in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle bereitgestellt werden können; die größte Herausforderung aber auch im Kindergartenjahr 2024/2025 in der Verfügbarkeit und Qualität des hierfür erforderlichen Personals besteht (vgl. hierzu auch Sitzungsvorlage 2024/0031).
- Er beschließt, dass die investiv geförderten U3-Plätze im Kindergartenjahr 2024/2025 vorrangig mit unter-dreijährigen Kindern belegt werden.
In den Kindertageseinrichtungen
- Kath. Familienzentrum Simmerath-Lammersdorf
- KiTa Baesweiler-Setterich/ Emil-Mayrisch-Straße
- KiTa Roetgen, Hauptstraße 26
ist bedarfsentsprechend vorübergehend von der Zweckbindung für U3-Plätze abzuweichen.