16.11.2023 - 13 Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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A) Beschluss:

Der Städteregionsausschuss stimmt im Wege einer Eilentscheidung gem. § 50 Abs. 3 S. 1 KrO NRW i. V. m. § 83 GO NRW i. V. m. § 7 der Haushaltssatzung 2023 der StädteRegion Aachen unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Jahr 2023 im Produkt 060201 - Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspfleg-, Amtsvormund-, Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige (diff. RU) bis zur Höhe von 5.100.000 € zu.

 

B) Beschlussempfehlung für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag genehmigt gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW die Eilentscheidung des Städteregionsausschusses vom 16.11.2023 bezüglich der unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Jahr 2023 im Produkt 060201 - Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspfleg-, Amts-vormund-, Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige (diff. RU) bis zur Höhe von 5.100.000 €.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

 

 

 

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