15.06.2023 - 9 Weitergabe der Senkung der LVR-Umlage im Jahr 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:


Der Städteregionstag beschloss im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot gemäß § 9 Satz 2 der Kreisordnung NRW, die Entlastungswirkung der Reduzierung der Landschaftsumlage 2023, die sich nach der endgültigen Festsetzung der Umlagegrundlagen 2023 sowie der Senkung des Umlagesatzes im Nachtragshaushalt des LVR auf 4.023.074 € beläuft, saldiert um die Mindereinnahmen bei der Regionsumlage von -278.174 aufgrund der verringerten endgültigen Umlagegrundlagen, mithin einen Betrag von

 

4.042.900

 

im Jahr 2023 an die regionsangehörigen Kommunen weiterzugeben.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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