25.05.2023 - 4 Fördermöglichkeiten des Landes für die Installa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 25.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Immobilienmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Griese gehe davon aus, dass bei dem genannten Förderprogramm Eile geboten sei, da vermutlich sehr viele Kommunen das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchten.
Daher beantragt er im Namen der antragstellenden Fraktionen, die Beschlussvorschläge 1 und 2 der Verwaltung zu ändern bzw. zu ergänzen und bittet dazu um allgemeine Unterstützung. Sinn der Sache sei, dass man die Verwaltung schon jetzt ermächtigen wolle, frühzeitig die Förderanträge zu stellen.
Herr Berlipp stimmt den vorgetragenen Änderungen für seine SPD-Fraktion zu.
Beschlussvorschlag an den Städteregionsausschuss:
A): Beschlussvorschlag der antragstellenden Fraktionen:
Der Städteregionstag bittet die Städteregionsverwaltung:
- Die angekündigten Fördermöglichkeiten für die Installation von Photovoltaik mit Batteriespeichern auf kommunalen Liegenschaften zu nutzen.
- Eine Liste der Liegenschaften, für die die Fördermöglichkeit genutzt werden kann vorzulegen und die entsprechenden Förderanträge zu stellen und
- die Kommunen der Städteregion auf die Fördermöglichkeiten für ihre Liegenschaften hinzuweisen.
B): geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er beauftragt die Verwaltung, die Fördermöglichkeiten für die geplanten städteregionalen PV-Anlagen möglichst mit Batteriespeichern im Rahmen des Programms progres.nrw – Klimaschutztechnik zu prüfen und verwaltungsseitig in Frage kommende Förderanträge zu stellen.
- Er bittet die Verwaltung, nach Prüfung der Förderbedingungen und entsprechender Eignung des Förderprogramms in der nächsten Sitzung des Bauausschusses eine Auflistung mit Liegenschaften vorzulegen, für die entsprechende Förderanträge gestellt worden sind.
- Ferner beauftragt er die Verwaltung, nach Prüfung der Fördermöglichkeiten die regionsangehörigen Kommunen auf die Fördermöglichkeiten für ihre Liegenschaften hinzuweisen.