30.03.2023 - 18 Produkt 05.03.01 "Besondere soziale Leistungen"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Städteregionstag genehmigte gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2022 betreffend die Zustimmung zu den unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produkt 05.03.01 "Besondere Soziale Leistungen", dort in den Teilprodukten 950430 "Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX - örtlicher Tger" bis zur Höhe von 600.000 und 950450 "Leistungen nach dem BKGG" bis zur Höhe von 650.000 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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