16.06.2021 - 16 Tätigkeitsbericht nach dem Wohn- und Teilhabege...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr SRTM Lübben erkundigte sich, ob sein Eindruck richtig sei, dass die Zahlen gegenüber dem Vorjahresbericht angestiegen seien. Frau Hirtz fragte nach, ob die Zahlen insgesamt gemeint seien oder die Beschwerdezahlen und führte aus, dass eine Stellungnahme hierzu mit der Niederschrift nachgereicht werde, da sie diesen Vergleich nicht spontan vornehmen könne. Sie wies jedoch darauf hin, dass das Jahr 2020 kein repräsentatives sei und Beschwerden sehr häufig nur zu einem Thema, nämlich Besuchskontakte in den Alten-/Pflegeeinrichtungen, vorgetragen worden seien. Auf Nachfrage sagte sie zu, in der Stellungnahme auch auf die Aufnahmestopps einzugehen.

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt nahm die Ausführungen der Mitteilungsvorlagen zur Kenntnis.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Zahl der ausdrücklich als Beschwerden über einzelne Leistungsangebote formulierten Eingaben bei A 50.3 sank zwar in den Jahren 2019/2020 im Vergleich zu 2017/2018 um etwa 20 %, hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass nur „vordergründig“ weniger Beschwerden eingegangen sind. Vor allem im Jahr 2020 gab es eine sehr große Zahl an „Unzufriedenheitsbekundungen“ über Leistungsangebote, die unter den Geltungsbereich des WTG fallen. Die „Beschwerdeführer“ wollten in diesen Fällen allerdings oft ausdrücklich nicht, dass die WTG-Behörde die Angelegenheit offiziell als Beschwerde verfolgt. Hier spielte vor allen Dingen die Verunsicherung der Angehörigen eine sehr große Rolle. Man wollte zwar Missstände mitteilen, aber andererseits unbedingt vermeiden, dass z. B. die/der betreffende Heimbewohner_in dadurch im Nachgang etwaiger Maßnahmen der WTG-Behörde Nachteile erfährt. Auch das Personal der Einrichtungen wollte man sehr oft nicht durch eine offizielle Beschwerde in Misskredit bringen.

 

Den Menschen, die sich diesbezüglich bei der WTG-Behörde meldeten war es wichtig, dass sie Informationen darüber erhielten, wie es in den jeweilig geschilderten Situationen „richtig laufen“ müsste. Dennoch waren die Informationen, die durch solche Anfragen der Verwaltung mitgeteilt wurden, wichtig. Solche Punkte konnten und können zu gegebener Zeit möglicherweise im Rahmen von Regelprüfungen wieder aufgegriffen werden.

 

Anordnungen:

 

Der Erlass schriftlicher Anordnungen (Anordnungen bestimmte qualitätssteigernde Maßnahmen zu ergreifen/Aufnahmestopps etc.) stieg im Berichtszeitraum 2019/2020 im Vergleich zum Berichtszeitraum 2017/2018 tatsächlich um etwa 80 %. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass es in den Jahren vor 2019 eine größere Offenheit bei z. B. Einrichtungsbetreiber_innen gab, bestimmte notwendige Maßnahmen auf freiwilliger Basis umzusetzen. Aktuell werden notwendige Maßnahmen allerdings auch aus Gründen einer größeren Rechtssicherheit verstärkt formal angeordnet. Zum anderen mussten im Jahr 2020 leider auch eine Anzahl von pandemiebedingten Anordnungen getroffen werden (z. B. Besuchsverbote für einzelne Einrichtungen mit diffusen Corona-Infektionslagen).

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