16.06.2021 - 9 Bereitstellung einer Schutzwohnung für obdachlo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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r die SPD-Städteregionstagsfraktion erläuterte Frau SRTM Kreß-Vannahme den Antrag und bedankte sich bei der Verwaltung für den Vorschlag.

 

Herr Dr. Ziemons teilte für die Verwaltung mit, dass sich bereits zwei Institutionen proaktiv gemeldet und ein Interesse an der Trägerschaft für eine solche Schutzwohnung bekundet hätten. Es seien Träger, die seit Jahren in diesem Bereich aktiv seien und eine gewisse Expertise mitbrächten. Insofern sei die Verwaltung zuversichtlich, dass das Anliegen gut umgesetzt werden könne. Die Verwaltung werde auch die anderen Träger anschreiben und dann zu einem gemeinsamen Gespräch einladen, in dem über die Rahmenbedingungen aufgeklärt werde. Die interessierten Träger würden dann aufgefordert ein Konzept vorzulegen. Herr Dr. Ziemons betonte allerdings, dass der Träger zunächst eine geeignete Wohnung findensse.

 

Darüber hinaus werde die Verwaltung die Gelegenheit nutzen, mit den beiden oder weiteren Trägern über die Themen Impfberatung und Impfaufklärung für diese Zielgruppe zu sprechen bzw. allgemein r Gesundheitsthemen zu sensibilisieren.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hansen für die FDP-Städteregionstagsfraktion, ob auch die Frauenhäuser in der StädteRegion hier tätig werden könnten, wurde mitgeteilt, dass es Ausschlusskriterien für die Aufnahme in einem Frauenhaus gebe. Hierzu rden z. B. eine akute Suchtproblematik bzw. ein ungeklärter Aufenthaltsstatus sowie psychische Erkrankungenhlen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt empfiehlt dem Städteregionsausschuss wie folgt zu entscheiden:

 

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, zur Einrichtung einer Schutzwohnung für obdachlose Frauen, die Opfer von Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt geworden sind, auch im Budgetentwurf 2022 einen Betrag von 17.000 € einzuplanen.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung weiterhin, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens eine/n geeigneten Träger_in für den Betrieb einer Schutzwohnung für obdachlose Frauen zu ermitteln, der/die über ein Beratungsangebot für Sexarbeiter_innen oder von Gewalt betroffene Frauen verfügt.

 

  1. Er ermächtigt die Verwaltung, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit diesem/r Träger_in abzuschließen.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, spätestens zum 30.06.2022 einen Bericht der/des zukünftigen Betreiberin/Betreibers über den tatsächlichen Bedarf einzuholen, um ggf. eine Nachsteuerung vornehmen zu können.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig