16.06.2021 - 8 Projekt "Stärkung der Suchtberatung für wohnung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr SRTM Lübben stellte fest, dass er die Teilnahme am Projekt sehr begrüße und befürworte. Er bat um eine gute Abstimmung und Verzahnung mit bereits bestehenden Projekten für diese Zielgruppe, damit es keine Parallelarbeit, sondern ein gutes Miteinander gebe.

 

Frau Aye bat um Mitteilung, wie die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in dieses Projekt eingebunden werden können und wie der sog. Suchthilfeverbund beteiligt werde. Frau Dr. Gube betonte, dass dies im Lenkungsausschuss des Suchthilfeverbundes zu besprechen sei, der am kommenden Freitag tage. Es sei wichtig, die beteiligten Akteure gut zu vernetzen und keine Parallelstrukturen zu schaffen.

 

Herr SRTM Mohr erkundigte sich bei der Verwaltung, ob here Erkenntnisse darüber vorlägen, dass in der StädteRegion bei suchtkranken Frauen ein stärkerer Handlungsbedarf gegeben sei. So sei zumindest in der Vorlage dieser Personenkreis in den Fokus genommen, obwohl das Landesprogramm zunächst von suchtkranken Menschen allgemein ausgehe. Es interessiere ihn, in welchem Verhältnis in der StädteRegion Frauen stärker betroffen seien als Männer.

 

Frau Dr. Gube bestätigte, dass die stärkere Betroffenheit von Frauen in der StädteRegion tatsächlich auffällig sei, auch wenn sie hierzu keine konkreten Zahlen nennen könne. Der Grund hierfür sei bisher nicht ersichtlich; es werde versucht, die Kausalität mit geeigneten Mitteln festzustellen.

 

r die FDP-Städteregionstagsfraktion wies Herr Hansen darauf hin, dass eine Projektteilnahme nur für die Dauer der Landesförderung befürwortet werden könne.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt empfiehlt dem Städteregionsausschuss wie folgt zu entscheiden:

 

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen des Projektaufrufes „Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschen“ einen Projektantrag einzureichen.

 

2.  Bei einer Projektbewilligung sind die finanziellen Auswirkungen im Budget 2021 zu berücksichtigen und in den Budgetentwurf 2022 einzuplanen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig