10.06.2021 - 4 Kinderschutz als Gemeinschaftsaufgabe - Strateg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 10.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Vorsitzende, Herr SRTM Timmermanns, stellte zunächst fest, dass der als Tischvorlage zur Verfügung gestellte Änderungsantrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 10.06.2021 (s. Anlage) nicht den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Städteregionstag und die Ausschüsse entspreche, da er zu spät eingereicht worden sei und zudem keinen Finanzierungsvorschlag enthalte. Es sei daher formal zum jetzigen Zeitpunkt keine Beschlussmöglichkeit gegeben. Da der Ausschuss sich inhaltlich jedoch im Anschluss mit dem Thema befassen werde, stehe es dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss frei, ob darüber jetzt trotzdem diskutiert werden solle. Frau Kohlhaas beantragte daraufhin die Diskussion. Herr SRTM Dunker enthielt sich; alle anderen Ausschussmitglieder lehnten eine Diskussion ab.
Herr Heyn erläuterte, dass seiner Auffassung nach im Grunde alle hier Anwesenden dasselbe Ziel verfolgen: sie wollen Kinder und Jugendliche schützen. Man müsse aber die Begrifflichkeiten auseinanderhalten. In den Anträgen seien die Ombudsstelle, eine Vernetzungsstelle Kinderschutz für die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Prävention genannt. Eine Verstärkung der Personalausstattung im Bereich Prävention sei bereits im März 2021 beschlossen und in den Haushaltsentwurf 2022 aufgenommen worden. Die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Kindesschutzes gehöre zur Prävention dazu. Die Ombudschaft habe eine andere Aufgabe und sei im Übrigen mit der SGB VIII-Reform (KJSG) künftig verpflichtend einzurichten. Sie ziele aber nicht nur auf Kindesschutzfragen, sondern biete ein Beschwerdemanagement für alle Angelegenheiten, in denen betroffene Personen sich gegen Maßnahmen der Jugendhilfe wehren wollen. Eine solche Ombudsstelle sei städteregionsweit bereits vor der Gesetzesänderung zwischen allen Jugendämtern in Vorbereitung gewesen. Die Verwaltung werde in Absprache mit den anderen Jugendämtern hierzu einen Konzeptvorschlag in die Bügermeisterkonferenz einbringen. Das fertige Konzept werde später allen Jugendhilfeausschüssen in der StädteRegion zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Empfehlungen der Kinderschutzkommission würden im Übrigen in der StädteRegion bereits seit Jahren gelebt; es gebe mehrere Fachstellen, verbindliche Standards, vielfältige Kooperationen, Fortbildungen zum Thema Kindesschutz usw., sodass die Jugendhilfe in der StädteRegion schon viel weiter sei als die aktuellen Forderungen von Bund und Land.
Der Vorsitzende, Herr SRTM Timmermanns, erteilte anschließend der Antragstellerin das Wort.
Frau Kohlhaas führte aus, dass es ihr darauf ankomme, eine Stelle einzurichten, an die sich direkt von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche wenden könnten. Diese Stelle solle ein leicht erreichbarer Ansprechpartner für Kinder in Not sein. Von dort aus könne eine Weitervermittlung/Weiterleitung geschehen. Dieses Anliegen sollte nicht aus rein formalen Gründen abgelehnt werden.
Der Vorsitzende, Herr SRTM Timmermanns, entgegnete, dass niemand im Ausschuss Anliegen des Kinderschutzes aus formalrechtlichen Gründen ablehne. In der StädteRegion gebe es jedoch bereits den einfachen Zugang zu Ansprechpartnern und Hilfsangeboten, dies sei auch in der Vorlage ausführlich dargestellt.
Herr Lebien äußerte, er unterstütze den Antrag der FDP-Fraktion, wolle aber hier den Fokus auf die Ombudsstellen legen. Diese sollten unabhängig sein und nicht an das Jugendamt angegliedert. Er schilderte anschließend einen Einzelfall aus der Stadt Aachen und schloss seine Darstellung mit der Aussage, die Jugendamtsleitung und die Hauptverwaltungsbeamten sollten die Einrichtung einer Ombudsstelle nicht „unter sich ausmachen“ und insbesondere nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dies entspreche nicht der gesetzlichen Regelung.
Der Vorsitzende, Herr SRTM Timmermanns, widersprach der Annahme, in dieser Angelegenheit gebe es einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Dies treffe weder auf die Arbeit des Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu noch auf das Konzept der Ombudsstelle. Dieses sehe die Einrichtung eines Beirates vor, der außerhalb der Strukturen der Jugendämter agiere. Außerdem sei es im Kinder- und Jugendhilfeausschuss nicht üblich, über - in der Regel komplexe – Einzelfälle eines Jugendamtes zu berichten und zu diskutieren. Dies entspreche nicht den Rahmenbedingungen, unter denen der Ausschuss berate, und helfe weder der Sache noch der betroffenen Familie.
Herr SRTM Kreitz dankte für die Ausführungen in der Vorlage und kündigte an, den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zustimmen zu wollen. Das Ziel halte er bei allen für das gleiche, nur die Wege dorthin seien verschieden.
Herr SRTM Gebhardt bezeichnete den Kinderschutz als wichtige Aufgabe, auf die man stetig hinarbeite. Er dankte ebenfalls der Verwaltung für die ausführliche Darstellung und kündigte an, den Beschlussvorschlägen der Verwaltung folgen zu wollen.
Frau Kohlhaas distanzierte sich vom Wortbeitrag des Vertreters der AfD-Fraktion und blieb im Übrigen beim Beschlussvorschlag ihrer Fraktion.
Herr SRTM Benner teilte für seine Fraktion mit, den Beschlussvorschlägen der Verwaltung folgen zu wollen. Er selbst sei zehn Jahre lang ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig gewesen, habe mit dem Jugendamt der StädteRegion sehr positive Erfahrungen gemacht und wolle dafür ausdrücklich Lob und Dank aussprechen.
Frau Overhage führte aus, in der StädteRegion gebe es vier Beratungsstellen, die eigenen und die des freien Trägers VfC, die einen regen Zulauf verzeichneten. Eine „zwischengeschaltete“ Stelle sei kontraproduktiv, da dann eine Verweisung an eine andere Stelle erfolgen müsse, bei der die betroffene Person ihre (oft leidvolle und schambesetzte) Geschichte noch einmal erzählen müsse. In der StädteRegion sei man gut aufgestellt und gut vernetzt, z. B. mit dem Kriminalkommissariat Vorbeugung (KK 12). Die Vernetzung sei sehr eng, man kenne sich untereinander und verweise gegenseitig aufeinander.
Herr Prof. Dr. Wittrahm stimmte Frau Overhage zu und erklärte, die Unmittelbarkeit des Zugangs zu den Beratungsangeboten sei eine Stärke der Beratungsstellen in der StädteRegion. Er habe aber den Internetauftritt seiner eigenen Beratungsstellen überprüft und Verbesserungsbedarf identifiziert, den er aufgreifen werde. Dies empfehle er auch anderen Beratungsstellen. Den Ratsuchenden müsse der Weg noch besser geebnet werden.
Der Vorsitzende, Herr SRTM Timmermanns, stellte anschließend die Beschlussvorschläge zur Abstimmung.
Beschluss:
Zu 1 a)
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Städteregionstag, aufgrund des Antrages der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 20.04.2021 wie folgt zu entscheiden:
- Er bestimmt auf der Grundlage des Jahresberichts der Kinderschutzkommission des Landtages NRW von 2020 eine klare personelle Aufgabenzuweisung in dem eigenen städteregionalen Jugendamt analog zu den Frühen Hilfen für die Vernetzungsarbeit im Bereich Kinderschutz.
- Die weiteren städteregionalen Kommunen werden gebeten, entsprechend dem Jahresbericht der Kommission zur Wahrung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) NRW für 2020 analog zu den Frühen Hilfen in den eigenen Jugendämtern Vorkehrungen zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
eine Ja-Stimme
14 Nein-Stimmen
Zu 1 b)
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Städteregionstag, abweichend vom Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 20.04.2021 wie folgt zu entscheiden:
- Er stellt fest, dass es in der StädteRegion Aachen gewachsene und gut funktionierende Strukturen in der Fachberatung bei sexueller Gewalt gibt und die Angebote und Anlaufstellen der StädteRegion und freier Träger in der Öffentlichkeit präsent sind und genutzt werden. Er hält daher die Installation einer separaten Vernetzungsstelle zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich.
- Er bekräftigt den Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11.03.2021, die Verwaltung zu beauftragen, den festgestellten weiteren Bedarf im Umfang von 1,0 Fachkraftstelle für den Ausbau der Präventionsarbeit im Rahmen des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2022 zu berücksichtigen. Soweit möglich, sind Landesfördermittel in Anspruch zu nehmen. Der freie Träger ist bei den konzeptionellen Überlegungen und der Antragstellung zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen
eine Enthaltung
Zu 2 a)
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft aufgrund des Antrages der AfD-Städteregionstagsfraktion vom 20.05.2021 folgende Entscheidungen:
Der KJHA gründet – in seiner Sitzung am 10.06.2021 – auch im Hinblick auf das derzeit vor seiner Verkündung stehende Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG – Reformgesetzentwurf SGB VIII) – einen Unterausschuss KJSG.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt
Zu 2 b)
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hält die Gründung eines „Unterausschusses KJSG“ für nicht zielführend, da er sich wie bisher in seiner Gesamtheit und im vollen Bewusstsein der Diversität seiner Mitglieder mit allen wichtigen Themen der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigen will. Er lehnt den Antrag der AfD-Städteregionstagsfraktion vom 20.05.2021 daher ab.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
132,5 kB
|