27.05.2021 - 5 Stärkung regionaler Erzeuger*innen - Antrag der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau SRTM Erdmann bat um Information darüber, um welche 7 Schlachtbetriebe es sich im Einzelnen handele und ob auch große Betriebe entlastet würden.

 

Frau SRTM Nacken warb um Zustimmung zur Alternative 2 des geänderten Beschlussvorschlags der Verwaltung, um auf dieser Grundlage den Erhalt regionaler Betriebe zu sichern.

 

Herr SRTM Bode unterstützte gleichfalls die Alternative 2 im Sinne der Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und der Förderung des Tierwohls.

 

Herr sB Breuer sprach sich ebensor Alternative 2 aus und erkundigte sich nach möglichen mittelfristigen Einsparungen bei A 39 hinsichtlich der Personal- und Sachkosten, sofern Alternative 2 zum Zuge kommen sollte.

 

Herr SRTM Dunker begrüßte Alternative 2 auch im Sinne der Sicherstellung von vernünftigen Arbeitsbedingungenr die Beschäftigten in den Schlachtbetrieben.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass es sich bei den 7 Schlachtbetrieben ausschließlich um Kleinbetriebe handele und bei A 39 keine Einsparungen bei den Personal- oder Sachkosten zu erwarten seien, da der Aufwand durch die Kontrollen entstehe und weiterhin gleichbleibe.

 

Beschluss:

 

A)     Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen

 

Der Städteregionstag nimmt den von den Antrag stellenden Städteregionstagsfraktionen von CDU und GRÜNE erbetenen Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

B)      Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1)     Er nimmt den von den Antrag stellenden Städteregionstagsfraktionen von CDU und GRÜNE erbetenen Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

2)     ALTERNATIVE 1:

Er beauftragt die Verwaltung, die Satzung der Städteregion Aachen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom 10.12.2009 mit dem Ziel der Erhebung kostendeckender Gebühren zu überarbeiten und ihm in seiner Sitzung am 29.09.2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

ALTERNATIVE 2:

Er hebt die Satzung der Städteregion Aachen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom 10.12.2009 mit Wirkung zum 01.07.2021 auf und beauftragt die Verwaltung, mit Wirkung ab diesem Tag die in Anhang IV der VO (EU) 2017/625 vorgesehenen Beträge zu erheben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig für B) Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung, ALTERNATIVE 2

 

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