06.05.2021 - 5 Sachstandsbericht zur Umsetzung des Gesetzes zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 06.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 12 - Amt für Digitalisierung und IT
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Dr. Ziemons informierte den Fachausschuss, dass der Bereich Digitalisierung seit 01.09.2020 dem Dezernat III zugeordnet sei. Er gab einen kurzen Überblick über den Einsatz der Digitalisierung im Rahmen der Corona Pandemie und die damit verbundenen Aufgaben, die das Amt 12 zu bewältigen hat.
Des Weiteren führte er aus, dass die StädteRegion im Vergleich zu den Kommunen gut aufgestellt sei und verwies dabei auf das Bürgerportal und enaio.
Die Jahresaufgabe 2021 des Amt 12 würde in der Betreuung von 150 kleinen und größeren Projekten in den Ämtern einschließlich dem OZG –Onlinezugangsgesetz bestehen. Bis Ende 2022 habe die Verwaltung festzustellen, welche Leistungen den Bürgern durch das OZG angeboten werden können. Dies wäre nicht verpflichtend für die Kommunen. Es sei in der Verwaltung ein entsprechender Lenkungskreis eingerichtet worden. Die Ämter hätten 39 Aufgaben gemeldet, die nach dem OZG umgesetzt werden könnten. Davon seien bereits einige in der Umsetzung. Den Bundesländern wurden bestimmte Bereiche zugewiesen, die in deren Zuständigkeitsbereich übergehen. Das Land Niedersachsen sei beispielsweise für das Gesundheitswesen/Infektionsmeldungen zuständig.
Herr SRTM Andraczek wies daraufhin, dass im Hinblick auf die Zuständigkeiten des Landes und der Kreise für den Bürger eine einheitliche Plattform geschaffen werden müsste. Herr Dr. Ziemons sah darin die Kernaufgabe der Digitalisierung. Ein staatl. Monopol lehnte er ab. Aufgabe des Staates könne nur die Vorgabe der inhaltlichen Standards sein. Eine einheitliche staatliche Software wäre nicht zielführend.
Frau von Morandell teilte mit, dass eine weitere Beratung zum OZG für die nächste Sitzung des Fachausschusses vorgesehen sei, für die eine ausführliche Beratungsvorlage angekündigt sei.