17.06.2021 - 23 Bereitstellung einer Schutzwohnung für obdachlo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Städteregionsausschuss traf folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, zur Einrichtung einer Schutzwohnung für obdachlose Frauen, die Opfer von Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt geworden sind, auch im Budgetentwurf 2022 einen Betrag von 17.000 € einzuplanen.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung weiterhin, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens eine_n geeignete_n Träger_in für den Betrieb einer Schutzwohnung für obdachlose Frauen zu ermitteln, der/die über ein Beratungsangebot für Sexarbeiter_innen oder von Gewalt betroffene Frauen verfügt.

 

  1. Er ermächtigt die Verwaltung, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit diesem_r Träger_in abzuschließen.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, spätestens zum 30.06.2022 einen Bericht der/des zukünftigen Betreiberin/Betreibers über den tatsächlichen Bedarf einzuholen, um ggf. eine Nachsteuerung vornehmen zu können.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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