17.06.2021 - 11 Personalbewirtschaftungskonzept 2022-2027 Zusti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Städteregionsausschusses
- Gremium:
- Städteregionsausschuss
- Datum:
- Do., 17.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Städteregionsausschuss traf folgende Entscheidungen:
- Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 10.3 - Besoldung/Beihilfen der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 72.000 € zu. Es ist beabsichtigt, den Mehrbedarf über zwei bereits vorhandene Personalstellen zu realisieren, sodass die Umsetzung der Maßnahme stellenplanneutral erfolgt.
2. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 32.2 – Verkehrsüberwachung der Fortführung eines befristeten Vollzeitäquivalents zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung in Verbindung mit zusätzlichen Personalaufwendungen (Basiswert) von 38.500 € zu. Eine Berücksichtigung im Stellenplan erfolgt aufgrund der Befristung nicht.
3. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 32.2 – Verkehrsüberwachung der Einrichtung einer befristeten Stelle im Vollzugs- und Ermittlungsdienst in Verbindung mit zusätzlichen Personalaufwendungen (Basiswert) von 6.885 € zu. Eine Berücksichtigung im Stellenplan erfolgt aufgrund der Befristung nicht.
4. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 33.4 – Aufenthaltsbeendende Maßnahmen der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 24.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.
5. Er stimmt im A 36 - Straßenverkehrsamt für den Bereich Ausnahmegenehmigungen/Schwertransporte der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 72.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 drei zusätzliche Stellen zu berücksichtigen.
6. Er stimmt im A 12 – Amt für Digitalisierung und IT der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 94.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.
7. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 50.2 – Rückeinnahmen, Widersprüche/Klagen im Bereich der Verwaltungsstelle einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 40.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.
8. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 12.1 – IT-Organisation für das IT-Projektmanagement einer Erhöhung der Personalaufwendungen um 22.000 € (Basiswert) zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.
9. Er stimmt für die Stabsstelle S 64 – Mobilität und Klimaschutz für die Themenfelder Strukturwandel und Mobilitätswende der vorzeitigen Entfristung einer befristeten Stelle zu. Für das Haushaltsjahr 2022 resultieren aus dieser Maßnahme keine zusätzlichen Personalaufwendungen. Er beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.
10. Er stimmt im A 63 – Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung für die Themenfelder Wohnraumförderung und Widerspruchssachbearbeitung in Wohngeldangelegenheiten einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 30.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 zwei Stellen im Umfang von jeweils 0,5 Vollzeitäquivalenten zu berücksichtigen.
11. Er stimmt im A 61.3 – Hochbau und Bauunterhaltung der vorzeitigen Entfristung einer befristeten Stelle im Themenfeld „Kommunalinvestitionsprogramm I“ und der daraus resultierenden Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 37.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.
12. Er stimmt im A 61.3 – Hochbau und Bauunterhaltung der vorzeitigen Entfristung der Stellen „Kommunalinvestitionsprogramm II“ und „Gute Schule“ zu. Für das Haushaltsjahr 2022 resultieren aus dieser Maßnahme keine zusätzlichen Personalaufwendungen. Er beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2022 zwei zusätzliche Stellen zu berücksichtigen.
13. Er stimmt im A 61.2 – Energie und Gebäudetechnik und A 61.3 – Hochbau und Bauunterhaltung einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um insgesamt 98.700 € für die Einrichtung einer Architektenstelle und einer Ingenieursstelle zur Wahrnehmung notwendiger bestehender und neuer Aufgaben zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 zwei zusätzliche Stellen zu berücksichtigen.
14. Er stimmt im A 61.1 – Gebäudemanagement und Liegenschaften der vorzeitigen Entfristung der Stelle „Kommunalinvestitionsprogramm II“ – Verwaltung, deren Aufstockung auf eine volle Stelle sowie der damit verbundenen Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 15.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.
15. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 51.3 – Soziale Dienste der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 65.000 € im Bereich der Eingliederungshilfe zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.
16. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 51.2 – Jugendförderung und Prävention der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 25.000 € im Bereich der Jugendarbeit zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten zu berücksichtigen.
17. Er stimmt in der Stabsstelle S 85 – Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 33.000 € im Rahmen des RWP-Projektes Erlebnisraum Aachen/Eifel zu.
18. Er stimmt im A 43 – Bildungsbüro der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 26.126 € für die Sachbearbeitung im Bereich der Bildungszugabe zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten zu berücksichtigen.
19. Er stimmt in der Stabsstelle S 85 der Erhöhung der Personalaufwendungen um 7.000 € für die Einrichtung eines Strukturwandelmanagers zu. Eine Berücksichtigung im Stellenplan erfolgt aufgrund der Befristung nicht.
20. Er stimmt im A 38.1 – Rettungsdienst/Leitstelle der Einrichtung von 3,5 zusätzlichen Stellen zu und beauftragt die Verwaltung, diese im Stellenplan 2022 zu berücksichtigen. Aus dieser Maßnahme resultiert durch die Berücksichtigung der Personalaufwendungen in der Betriebskostenabrechnung keine Mehrbelastung des städteregionalen Haushaltes.
21. Er stimmt im A 38.3 – Brandschutz einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 79.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 zwei zusätzliche Stellen zu berücksichtigen.
22. Der Städteregionsausschuss nimmt die in den Dezernaten II, III und V im Haushaltsjahr 2022 vorzunehmenden weiteren personellen Maßnahmen zur Kenntnis. Diese sind vom Personalbewirtschaftungskonzept 2022 ausgenommen.