26.09.2018 - 1 Einwohnerfragestunde gem. §§ 4 Abs. 2 und 27 Ab...

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Herr Albert Schiffer aus Eschweiler meldete sich zu Wort und nahm Bezug auf die unter TOP 6 (neu) zu beratende Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0371 „Perspektiven der Fortentwicklung der Suchthilfe in der StädteRegion Aachen“. Er wies darauf hin, dass die in der Vorlage verwendete Bezeichnung „Suchthilfeverbund der StädteRegion Aachen“ vor dem Hintergrund der inhaltlichen Erläuterungen seiner Ansicht nach nicht richtig sei. Fachpolitisch und in der entsprechenden (wissenschaftlichen) Fachliteratur werde mit dem Begriff „Suchthilfe“ das gesamte stationäre sowie ambulante Suchthilfesystem verstanden. Im ersten Suchthilfeplan der StädteRegion Aachen werde dies auch ausführlich beschrieben. Herr Schiffer gab zu bedenken, dass die Verwendung dieses Namens durch die drei Kooperationspartner zu Missverständnissen führen könne, weil er eine viel umfassendere Zuständigkeit suggeriere als tatsächlich wahrgenommen werde.

 

Daher fragte er die Verwaltung, ob es möglich sei, den Namen des Trägerverbundes anzupassen entsprechend seiner künftigen Aufgaben und seiner Verortung im System der Suchthilfe in der StädteRegion Aachen, z. B. in „Trägerverbund in der Suchthilfe der StädteRegion Aachen“ oder „Trägerverbund in der ambulanten Suchthilfe der StädteRegion Aachen“.

 

r die Verwaltung bedankte sich Frau PD Dr. Gube für den Hinweis und die Anregungen. Sie teilte mit, dass diese in die weiteren Überlegungen einfließen würden und eine Namensänderung geprüft werde. Herr Schiffer werde eine Rückmeldung erhalten.

 

Weitere schriftliche oder mündliche Fragen lagen nicht vor.

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