13.12.2018 - 5.1 Benehmensherstellung zur Festsetzung der Region...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Städteregionstages
- Gremium:
- Städteregionstag
- Datum:
- Do., 13.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmerei/Kasse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Städteregionstag traf folgende Entscheidungen:
- Er stellt fest, dass die Aufstellung des Haushaltes 2019 mit der Maßgabe des § 9 Satz 2 KrO NRW erfolgt ist, auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen.
- Er weist darauf hin, dass die StädteRegion insbesondere in den nachfolgenden Bereichen den Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen in vollem Umfang entsprochen hat:
2.1 Einsatz von Mitteln der Ausgleichsrücklage: Die komplett noch zur Verfügung stehende Ausgleichsrücklage von gut 5 Mio. € wird – bis auf einen kleinen rundungsbedingten Restbetrag von weniger als 20 T€ - zur Senkung des Umlagebedarfs 2019 eingesetzt.
2.2 Berücksichtigung von Verbesserungen, insbesondere einer möglichen Senkung des Umlagesatzes durch den LVR: Im vom Städteregionsrat festgestellten und eingebrachten Haushaltsentwurf 2019 wurde die am 08.10.2018 beschlossene Senkung des Umlagesatzes 2019 der Landschaftsumlage von 14,7 % auf 14,43 % in voller Höhe umlagesenkend berücksichtigt.
2.3 Einführung einer differenzierten Umlage Stadt Aachen: Im Haushalt 2019 ist erstmals eine differenzierte Umlage für die Stadt Aachen veranschlagt.
2.4 Beteiligung der Altkreiskommunen an der Festlegung der Verteilschlüssel für die Zuordnung zu Stadt Aachen bzw. Altkreis: Mit der Bezirksregierung Köln und dem MHKBG NRW ist eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Kämmerern der Altkreiskommunen sowie Vertreter/inne/n von Stadt Aachen und StädteRegion, vereinbart worden, die bis zum 30.06.2019 die Verteilschlüssel prüfen und – sofern erforderlich – Vorschläge für die Fortschreibung erarbeiten soll.
- Gegenüber dem bisherigen Verwaltungsentwurf stellt sich die Situation bezüglich der Regionsumlage nach den in der Beratung im SRA am 29.11.2018 beschlossenen Änderungsvorschlägen sowie unter Berücksichtigung der reduzierten KdU-Erstattung gemäß Sitzungsvorlage 2018/0519-E1 (für Kosten der Unterkunft und Heizung, sog. „5-Mrd.-Paket“) wie folgt dar:
| Allgemeine Regionsumlage Altkreis | Differenzierte Regionsumlage Stadt Aachen |
Haushaltsentwurf 2019 | 192.373.994 € | 166.873.804 € |
Änderungsvorschläge | 193.960.204 € | 169.932.989 € |
Erhöhung Umlage | 1.586.210 € | 3.059.185 € |
Erhöhter Einsatz Ausgleichsrücklage | 1.860.390 € | 0 € |
Berücksichtigter Rückgang KdU-Erstattung | -4.509.029 € | -4.702.471 € |
Der Umlagesatz für die Allgemeine Regionsumlage bleibt gegenüber dem Haushaltsentwurf unverändert bei 40,3862%, der Umlagesatz der Differenzierten Regionsumlage Stadt Aachen steigt von 35,8795% um 0,3660% auf 36,2455%. Im Zusammenhang mit der verringerten KdU-Erstattung bei der StädteRegion kommt es gleichzeitig zu einem erhöhten Umsatzsteueranteil bei den regionsangehörigen Kommunen, der bei den Altkreiskommunen eine Verbesserung von rd. 2,95 Mio. € und bei der Stadt Aachen eine Verbesserung von rd. 4,1 Mio. € bedeutet.
- Er weist im Übrigen die weiter gehenden Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO zurück.