29.11.2018 - 15 Kosten des Rettungsdienstes; Genehmigung einer ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vor Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärte sich Frau SRTM Bockmühl für befangen.

 

Beschluss:

Der Städteregionsausschuss stimmte im Wege eines Eilbeschlusses (§ 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW) folgende gemäß § 83 GO NRW i. V. m. § 7 der Haushaltssatzung erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Budget des Produktes 020501 „Rettungsdienst in Höhe von 2.100.000 € zu.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes kehrte Frau SRTM Bockmühl an ihren Platz zurück.

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