27.09.2018 - 19 Perspektiven der Fortentwicklung der Suchthilfe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Städteregionsausschuss empfahl dem Städteregionstag, wie folgt zu entscheiden:

 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1.Die Suchthilfe soll ab 2020 als „Suchthilfeverbund der StädteRegion Aachen“ weitergeführt werden. Hierbei wird das sog. Standortmodell umgesetzt. Träger neben der Aufgabenwahrnehmung durch die StädteRegion werden unverändert der Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. (CV) sowie das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. (DW) sein. Die Aufteilung der Standorte ist dabei wie folgt vorgesehen:

 

-Stadt Aachen (Hermannstraße, Herzogstraße, Kaiserplatz) CV

-Alsdorf (Otto-Wels-Straße) DW

-Eschweiler (Bergrather Straße) StädteRegion

 

Zur Realisierung des „Suchthilfeverbundes der StädteRegion Aachen“ wird ein Kooperationsvertrag geschlossen.

 

2.Er beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Trägern alle notwendigen Schritte zur Umsetzung des Verbundes einzuleiten. Dazu gehört festzulegen, wo - neben der operativen Arbeit - die Verbundtätigkeiten organisatorisch und finanziell angesiedelt sein sollen und das dafür notwendige Budget in die weiteren politischen Beratungen einzubringen. Um eine frühere finanzielle Entlastung des DW auf dem Gesamtgebiet der StädteRegion erreichen zu können, soll das Standortmodell in der Stadt Aachen möglichst bereits zum 01.01.2019 umgesetzt werden, indem der CV die Aufgaben des DW übernimmt.

 

3.Darüber hinaus stellt er fest, dass

3.1unter Beibehaltung des bisherigen Leistungsumfanges in der Suchthilfe zunftig über die bisherigen Zuschüsse hinaus zusätzliche Kosten entstehen werden, die in den Haushalt 2020 einzubringen sind und zu denen die Verwaltung zeitnah weitere Beschlussvorlagen vorbereiten wird,

3.2nach Auslaufen der derzeit gültigen Verträge und des zugehörigen Finanzvolumens die weitere finanzielle Planung ab 2022 auf der Basis eines mit der Politik abgestimmten aktualisierten Suchthilfeplanes erfolgen soll und dieser die Leistungsfähigkeit der Träger berücksichtigen muss,

3.3ab 2020 die durch den Verein unirea e. V., Aachen, erbrachten Leistungen im Bereich Suchthilfe weitergeführt werden, die derzeit/vorübergehend als Einzelfallhilfen gewährt werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig