28.11.2024 - 5 Freiwillige Förderung im Gesundheitsbereich; An...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 28.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 53 - Gesundheitsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gremiumsmitglieder äußerten sich bei einem intensiven Austausch und Diskussion übereinstimmend erfreut darüber, dass für das Projekt „Querbeet“ eine Lösung zur Fortsetzung über den 31.12.2024 hinaus gefunden wurde. Die breite Akzeptanz der Maßnahme und die hohen Teilnehmendenzahlen sprächen für sich. Aus diesem Grund sei es erfreulich, dass von allen Beteiligten erhebliche Anstrengungen unternommen worden seien, um einen beschlussfähigen Konsens zu erzielen. Es sei davon auszugehen, dass auch die Stadt Aachen diesem Finanzierungsplan zustimmen werde. Die Vorsitzende bedankte sich insbesondere bei Herrn SRTM Lübben für sein außergewöhnliches Engagement in dieser Sache.
Frau SRTM Cormann erkundigte sich nach den Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen, die erforderlich seien, um die Fortsetzung von Querbeet sicherzustellen und zu finanzieren. Hierzu teilte Herr Dr. Ziemons mit, dass keine bereits bestehenden Maßnahmen gestrichen würden. Es seien weniger (neue) Vorhaben umsetzbar, die die Verwaltung insbesondere für die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung geplant hatte.
Beschlussempfehlung:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
1. Er stimmt der Neuauflage des Projektes „Querbeet für erwerbsunfähige Suchtkranke“ auf dem Gebiet der Stadt Aachen in Trägerschaft des Caritasverbandes für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und der Durchführung des Projektes als neuen Baustein im Bereich der Suchthilfe auf dem Gebiet der Stadt Aachen ab dem 01.01.2025, zunächst befristet bis zum 31.12.2026, zu.
2. Er beschließt, hierfür einen Zuschuss in Höhe von jeweils 193.000 € pro Jahr zu zahlen, vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 sowie vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Aachen, im Rahmen der „differenzierten Regionsumlage Stadt Aachen“ insgesamt 85 % dieses Zuschusses (= 164.050 €) zu übernehmen.
3. Er stimmt zu, die Mehraufwendungen im Umfang von 15 % (= 28.950 €/Anteil allgemeine Regionsumlage) aus den im Budget des Gesundheitsamtes für das Vorhaben „Gesundheitsregion Aachen“ eingeplanten Mitteln zu bestreiten; zur Erreichung des Anteils aus der allgemeinen Umlage sind insgesamt 52.427 € aus dem Sachkonto umzuwidmen. Im Übrigen erfolgt die Deckung aus der Erhöhung der „differenzierten Regionsumlage Stadt Aachen“. Effektiv ergibt sich dadurch eine Kostenverteilung zwischen Stadt Aachen und StädteRegion von rd. 73 : 27.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufwendungen nach erfolgter Zustimmung durch die Stadt Aachen im Haushaltsentwurf 2026 einzuplanen. Sofern sich die Maßnahme bewährt, wird die Verwaltung beauftragt, die Übernahme des Projekts in die bestehende Leistungsvereinbarung ab 2027 zu prüfen.