18.09.2024 - 10 Anfragen und Mitteilungen

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Zur Lage im Partnerkreis Riesengebirge in Polen berichtete Herr Dovern, dass die Lage anhand der zur Verfügung stehenden Daten eingeschätzt und beobachtet werde. Die bisher bekannten Hochwasserschäden seien enorm. Im A 38 wurde eine Ad-Hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Unterstützung durch Sachmittel vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung in SRA und SRT organisiere. Dabei handele es sich ausdrücklich um Unterstützung im Bereich des Wiederaufbaus und nicht um die Bekämpfung des Hochwassers an sich.

 

Herr Markus (SPD) fragte konkret nach, ob auch Unterstützung im Bereich Bergung geplant sei. Herr Dovern verneinte dies und verwies auf den EU Zivilschutz-Mechanismus, an dem nicht vorbei gearbeitet könne und dürfe. Sofern in diesem Rahmen Kräfte angefordert werden sollten, würden diese selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Frau Nolte betonte ergänzend, dass die geplante Unterstützung ausschließlich im Rahmen der Kreispartnerschaft und ausdrücklich unabhängig von der Funktion der StädteRegion Aachen als untere Katastrophenschutzbehörde stattfinde.

 

Frau Nacken (GRÜNE) bedankte sich für das schnelle und beherzte Engagement der Verwaltung. Herr Markus (SPD) und Herr Kogel schlossen sich dem an.

 

Herr Dovern teilte mit, dass die geplanten Sachstandsvorlagen zur Bevölkerungsschutzkampagne von Power+Radach sowie zur wissenschaftlichen Begleitung des Sirenenausbaus durch die FU Berlin für die Sitzung im November vorgesehen sind, da am 27.09.2024 noch ein gemeinsamer Termin zwischen der Verwaltung und den Auftragnehmenden beider Projekte stattfinden wird, dessen Ergebnisse in die Vorlagen mit einfließen sollen.

 

 

Herr Dovern nutzte die Gelegenheit außerdem, um die Erreichungsgrade der Hilfsfristen im Rettungsdienst in der StädteRegion Aachen einzuordnen, die im Zuge einer Recherche des SWR zur Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes in Deutschland veröffentlicht worden waren.

 

Der Angegebene Erreichungsgrad von 58 % basierte auf einer Anfrage aus Februar 2023, in der die Zahlen für das Jahr 2022 abgefragt wurden. In der Kommunikation gab es ein Missverständnis über den genauen Zeitpunkt, ab dem die Hilfsfrist zu laufen beginnt. Abgefragt wurde, in wieviel Prozent der Einsätze die städtische Hilfsfrist von acht Minuten ab Auslösung des Meldeempfängers eingehalten werden konnte. Ausgewertet wurden stattdessen die Zeiten ab Eingang des Notrufs in der Leitstelle, was zu einer Verlängerung von bis zu anderthalb Minuten geführt hat. Nach Bereinigung dieser Diskrepanz lag der Erreichungsgrad bei 76 %. Durch die inzwischen weitgehend vorangeschrittene Umsetzung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans läge der aktuelle Erreichungsgrad bereits bei 86 %. Bei der Auswertung der damals kommunizierten Zahlen, die auch mit denen der Stadt Aachen (95 %) verglichen wurden, muss außerdem berücksichtigt werden, dass ausschließlich die Hilfsfrist von acht Minuten angesetzt wurde, die jedoch nur für städtische Gebiete gilt. Unter Berücksichtigung der geltenden Frist von 12 Minuten für ländliche Bereiche läge der Erreichungsgrad für die StädteRegion Aachen demnach nochmal höher.