19.12.2024 - 6.1 Neufassung der Hauptsatzung der StädteRegion Aa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Städteregionstages
- Gremium:
- Städteregionstag
- Datum:
- Do., 19.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr SRTM Sascha Mohr, AfD-Gruppe, brachte im Rahmen der Sitzung des Städteregionstages drei Änderungsvorschläge vor.
Der erste Vorschlag bezog sich auf eine Erweiterung des in § 3b Abs. 2 n. F. der Hauptsatzung genannten Bewilligungszeitraums.
Dieser wurde bei drei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Mit zweitem und drittem Änderungsvorschlag brachte Herr SRTM Mohr vor, die bisherigen Regelungen, Funktionsbezeichnungen in weiblicher oder männlicher Form zu führen (§ 3 a. F. der Hauptsatzung und § 1 a. F. der Geschäftsordnung), beizubehalten.
Diese Vorschläge wurden in einer gemeinsamen Abstimmung bei zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
1. Er erlässt die der Sitzungsvorlage 2024/0518 als Anlagen 1 und 2 beigefügte Hauptsatzung der StädteRegion Aachen mit Wirkung ab 01.01.2025 mit der Maßgabe, § 5 Abs. 2 Ziffer 5 der Hauptsatzung wie folgt zu fassen:
„[…] Änderungen sind dem_der Städteregionsrat_rätin unverzüglich mitzuteilen.
Name, Postleitzahl, Wohnort, der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten werden nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) auf der Homepage der StädteRegion Aachen veröffentlicht […]“
2. Er beschließt die der Sitzungsvorlage 2024/0518 als Anlage 3 beigefügte Geschäftsordnung für den Städteregionstag, die Ausschüsse und sonstige Gremien zum 01.01.2025.