19.12.2024 - 6.1 Neufassung der Hauptsatzung der StädteRegion Aa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr SRTM Sascha Mohr, AfD-Gruppe, brachte im Rahmen der Sitzung des Städteregionstages drei Änderungsvorschläge vor.

 

Der erste Vorschlag bezog sich auf eine Erweiterung des in § 3b Abs. 2 n. F. der Hauptsatzung genannten Bewilligungszeitraums.

Dieser wurde bei drei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Mit zweitem und drittem Änderungsvorschlag brachte Herr SRTM Mohr vor, die bisherigen Regelungen, Funktionsbezeichnungen in weiblicher oder männlicher Form zu führen (§ 3 a. F. der Hauptsatzung und § 1 a. F. der Geschäftsordnung), beizubehalten. 

Diese Vorschläge wurden in einer gemeinsamen Abstimmung bei zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

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Beschluss:

 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1.  Er erlässt die der Sitzungsvorlage 2024/0518 als Anlagen 1 und 2 beigefügte Hauptsatzung der StädteRegion Aachen mit Wirkung ab 01.01.2025 mit der Maßgabe, § 5 Abs. 2 Ziffer 5 der Hauptsatzung wie folgt zu fassen:

 „[…] Änderungen sind dem_der Städteregionsrat_rätin unverzüglich mitzuteilen.

 Name, Postleitzahl, Wohnort, der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten werden nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) auf der Homepage der StädteRegion Aachen veröffentlicht […]“

2. Er beschließt die der Sitzungsvorlage 2024/0518 als Anlage 3 beigefügte Geschäftsordnung für den Städteregionstag, die Ausschüsse und sonstige Gremien zum 01.01.2025.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

57

 

2

X