10.10.2024 - 26 Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Städteregionstag genehmigt gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW die Eilentscheidung des Städteregionsausschusses vom 26.09.2024 bezüglich der unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Jahr 2024 im Produkt 050701 – Aufgaben/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (diff. RU) bis zur Höhe von 220.000 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

 

 

 

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