10.10.2024 - 5 Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Städteregionstag genehmigt gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW die Eilentscheidung des Städteregionsausschusses vom 26.09.2024 bezüglich der Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 vorliegen.

Weiter genehmigt der Städteregionstag, dass von der größenabhängigen Befreiung zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 Gebrauch gemacht wird und genehmigt die Beauftragung der Verwaltung, einen Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 gem. § 117 GO NRW zu erstellen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

 

 

 

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