10.10.2024 - 9 Personalbewirtschaftungskonzept 2022-2027; Zust...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der im Rahmen der Sitzung mündlich vorgebrachte Änderungsantrag von Herrn SRTM Sascha Mohr zu den Positionen im Personalbewirtschaftungskonzept des A 32 (Bußgeldstelle), der S 64 (Klimaschutz) und des A 33 (Einbürgerungsstelle) wurde bei zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:

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Beschluss:

 

Der Städteregionstag trifft die folgenden Entscheidungen:

 

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag für personelle Mehrbedarfe für den Haushaltsentwurf 2025 entsprechend dem dem Personalbewirtschaftungskonzept (PBK) zugrundeliegenden Berechnungsverfahren insgesamt 520.257 € beträgt.

 

  1. Er beschließt auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Steigerungsbetrags innerhalb des PBK die Umsetzung aller Maßnahmen der Verwaltung unter Berücksichtigung der in Anlage 1 zu SV-Nr. 2024/0340 formulierten maßnahmenbezogenen Einschränkungen. Bezogen auf die Gesamtverwaltung ergeben sich somit im Rahmen des Mehrbedarfsverfahrens 2025 personelle Maßnahmen im Umfang von 519.645 €.

 

  1. Er beschließt darüber hinaus die Umsetzung aller von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen außerhalb des PBK unter Berücksichtigung der in Anlage 1 zu SV-Nr. 2024/0340 formulierten maßnahmenbezogenen Einschränkungen.

 

  1. Die o. g. Beschlüsse sollen zunächst als Planungsgrundlage für die Verwaltung zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2025 dienen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

 

 

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