14.03.2024 - 10.1 Förderprogramme zur regenerativen Energie - Ant...

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Beschluss:

 

  1. Die der Sitzungsvorlage 2023/0576-E1 als Anlagen beigefügten Förderprogramme Erneuerbare Energien 2024, im Einzelnen die Richtlinien zur Förderung von
  • Regenerativer Gebäudetechnik
  • Photovoltaik und Batteriespeicher
  • Steckerfertigen Photovoltaikanlagen und
  • Dach- und Fassadenbegrünungen

werden beschlossen.

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass diese entsprechend des Fraktionsantrages (Sitzungsvorlage 2023/0576) eine Harmonisierung mit den Förderrichtlinien der Stadt Aachen enthalten, den Fokus innerhalb des Programms für Photovoltaik und Batteriespeicher verstärkt auf Speicheranlagen legen, eine Doppelförderung gleicher Maßnahmen innerhalb der städteregionalen Gebietskörperschaften ausschließen und dass eine zeitnahe gegenseitige Deckungsfähigkeit der Programme untereinander bereits gegeben ist.
  2. Vor dem Hintergrund sinkender Marktpreise von steckerfertigen Photovoltaikanlagen einerseits und der großen Nachfrage nach Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern andererseits sollen im Rahmen der bestehenden gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Programme mindestens 100.000 Euro vom Förderprogramm Balkon-Solar/Stecker-PV zugunsten des Förderprogramms Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher verwendet werden. Hierzu wird die Förderung von Stecker-PV von 200 Euro auf 100 Euro je Anlage reduziert.
  3. Die Förderprogramme Stecker-PV und Dach- und Fassadenbegrünung werden unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung zum 01.04.2024 geöffnet und zum 30.09.2024 geschlossen. Bis dahin nicht verausgabte Haushaltsmittel sollen im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit dem Programm Photovoltaik und Batteriespeicher zugeführt werden. Die Programme regenerative Gebäudetechnik sowie Photovoltaik und Batteriespeicher werden aufgrund der dort noch umzusetzenden digitalen Antragstellung zum 01.06.2024 geöffnet und mit Blick auf das Ende des Haushaltsjahres zum 10.12.2024 geschlossen.
  4. Die Durchführung eines Energiesparwettbewerbs unter Federführung von Altbau plus e.V. in der StädteRegion Aachen und in der Stadt Aachen wird unterstützt und es wird hierfür ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von 20.000 Euro bereitgestellt aus dem Produkt 14.01.02 „Klimaschutz, Klimaanpassung und Klimastrategie“, Sachkonto 543211 „Kosten der Klimastrategie“ unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Bereitstellung von Finanzmitteln bei der Stadt Aachen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

54

2

 

 

 

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