07.02.2024 - 3.1 Förderprogramme zur regenerativen Energie - Ant...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Herr SRTM Dr. Griese bedankt sich bei der Verwaltung für die Organisation der Informationsveranstaltung zu den Förderprogrammen zur regenerativen Energie, die am 29.01.2024 vorbereitend zur Beratung der Thematik durch den Ausschuss stattgefunden habe. Er führt an, dass die Inhalte zu diesem Termin sehr gut aufbereitet wurden und für die Teilnehmenden die Möglichkeit bestanden habe, Fragen und Anliegen einzubringen.

 

Herr SRTM Bode der CDU-Städteregionstagsfraktion meldet sich zu Wort und erläutert, dass die Städteregion Aachen mit den Förderrichtlinien zur regenerativen Energie bereits seit Jahren ein gutes Programm zur Minderung der Treibhausgasemissionen vorweise. Er dankt der Verwaltung im Namen der CDU-Städteregionstagsfraktion und bestätigt das Einverständnis seiner Fraktion mit dem vorliegenden geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Frau SRTM Nacken schließt sich der positiven Rückmeldung von Herrn SRTM Bode an. Sie verweist darauf, dass der Verwaltungsvorschlag der Förderrichtlinien auch eine Förderung von Batteriespeichern beinhalte und konkretisiert zu einer Formulierung in der Vorlage, dass auch Speicher zur Einsparung von CO2-Emissionen beitragen, wenn Energie aus Sonne oder Wind in den Speicher hineingegeben werde und anschließend in Zeiten von Dunkelheit oder Windflaute genutzt werde.

Des Weiteren unterstreicht sie, dass sich die StädteRegion Aachen durch das Förderprogramm in den Kommunen gut aufstelle. Sie bedankt sich ebenfalls bei der Verwaltung für die Ausarbeitung der Förderrichtlinien.

 

Herr SRTM Dunker erläutert, dass die DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion das vorliegende Förderprogramm ebenfalls sehr begrüße und hält insbesondere die gegenseitige Deckungsfähigkeit der einzelnen Förderprogramme für sehr sinnvoll.

Die DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion bedauere jedoch die vorgenommene Kürzung bei der Förderung der Stecker-PV-Anlagen, da diese nicht nur Hausbesitzerinnen und -besitzern zugutekäme, sondern auch Mieterinnen und Mietern, einer Zielgruppe mit häufig geringeren finanziellen Möglichkeiten. In der Informationsveranstaltung im Vorfeld sei diesbezüglich bereits erläutert worden, dass sich die Preise im Bereich der Stecker-PV-Anlagen weiter reduziert hätten. Allerdings geht Herr SRTM Dunker davon aus, dass der größere Förderbetrag den Anreiz für die Installation einer Stecker-PV-Anlage weiter erhöhen würde. Gleichwohl werde die DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Anschließend teilt Herr SRTM Schwuchow mit, dass die SPD-Städteregionstagsfraktion den Beschlussvorschlag ebenfalls begrüße, insbesondere die Tatsache, dass eine Harmonisierung mit den Förderrichtlinien der Stadt Aachen stattgefunden habe, und dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

Reduzieren

Beschlussempfehlung:

  1. Die der Sitzungsvorlage 2023/0576-E1 als Anlagen beigefügten Förderprogramme Erneuerbare Energien 2024, im Einzelnen die Richtlinien zur Förderung von
  • Regenerativer Gebäudetechnik
  • Photovoltaik und Batteriespeicher
  • Steckerfertigen Photovoltaikanlagen und
  • Dach- und Fassadenbegrünungen

werden beschlossen.

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass diese entsprechend des Fraktionsantrages (Sitzungsvorlage 2023/0576) eine Harmonisierung mit den Förderrichtlinien der Stadt Aachen enthalten, den Fokus innerhalb des Programms für Photovoltaik und Batteriespeicher verstärkt auf Speicheranlagen legen, eine Doppelförderung gleicher Maßnahmen innerhalb der städteregionalen Gebietskörperschaften ausschließen und dass eine zeitnahe gegenseitige Deckungsfähigkeit der Programme untereinander bereits gegeben ist.
  2. Vor dem Hintergrund sinkender Marktpreise von steckerfertigen Photovoltaikanlagen einerseits und der großen Nachfrage nach Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern andererseits sollen im Rahmen der bestehenden gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Programme mindestens 100.000 Euro vom Förderprogramm Balkon-Solar/Stecker-PV zugunsten des Förderprogramms Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher verwendet werden. Hierzu wird die Förderung von Stecker-PV von 200 Euro auf 100 Euro je Anlage reduziert.
  3. Die Förderprogramme Stecker-PV und Dach- und Fassadenbegrünung werden unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung zum 01.04.2024 geöffnet und zum 30.09.2024 geschlossen. Bis dahin nicht verausgabte Haushaltsmittel sollen im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit dem Programm Photovoltaik und Batteriespeicher zugeführt werden. Die Programme regenerative Gebäudetechnik sowie Photovoltaik und Batteriespeicher werden aufgrund der dort noch umzusetzenden digitalen Antragstellung zum 01.06.2024 geöffnet und mit Blick auf das Ende des Haushaltsjahres zum 10.12.2024 geschlossen.
  4. Die Durchführung eines Energiesparwettbewerbs unter Federführung von Altbau plus e.V. in der StädteRegion Aachen und in der Stadt Aachen wird unterstützt und es wird hierfür ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von 20.000 Euro bereitgestellt aus dem Produkt 14.01.02 „Klimaschutz, Klimaanpassung und Klimastrategie“, Sachkonto 543211 „Kosten der Klimastrategie“ unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Bereitstellung von Finanzmitteln bei der Stadt Aachen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

19

1

0