05.12.2024 - 5 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine Di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussempfehlung:

 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass die in § 5 Satz 1 der delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen über eine Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im AVV-Verbundverkehr an die ASEAG vom 20.06.2017 geregelte Frist, bis zum 31.12.2024 über eine Anschlussregelung zu befinden, nicht mit den noch einzubeziehenden Nahverkehrsplänen korrespondiert.

 

  1. Er beschließt daher abweichend zu § 5 Satz 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Aachen bis zum 31.12.2025 über eine Anschlussregelung zu befinden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

 

 

 

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