26.09.2024 - 6 Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlu...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Städteregionsausschuss stellt im Wege einer Eilentscheidung gem. § 50 Abs. 3 S. 1 KrO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO i.V.m. § 116 ff GO NRW               fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 vorliegen.

Weiter stimmt der Städteregionsausschuss zu, dass von der größenabhängigen Befreiung zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023               Gebrauch gemacht wird und beauftragt die Verwaltung, einen               Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 gem. § 117 GO NRW zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

 

 

 

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