26.09.2024 - 6 Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Städteregionsausschusses
- Gremium:
- Städteregionsausschuss
- Datum:
- Do., 26.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:12
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmerei/Kasse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Städteregionsausschuss stellt im Wege einer Eilentscheidung gem. § 50 Abs. 3 S. 1 KrO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO i.V.m. § 116 ff GO NRW fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 vorliegen.
Weiter stimmt der Städteregionsausschuss zu, dass von der größenabhängigen Befreiung zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 Gebrauch gemacht wird und beauftragt die Verwaltung, einen Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 gem. § 117 GO NRW zu erstellen.