14.12.2023 - 7.1 Benehmensherstellung zur Festsetzung der Region...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stellt fest, dass die Aufstellung des Haushaltes 2024 mit der Maßgabe des § 9 Satz 2 KrO NRW erfolgt ist, auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen.

 

  1. Er weist darauf hin, dass die angekündigte Verringerung der Anhebung der Landschaftsumlage um 0,5 % von 15,95 % auf 15,45 % über eine entsprechende Senkung des Umlagesatzes der Allgemeinen Regionsumlage sowie eine Senkung der differenzierten Umlage der Stadt Aachen vollständig weitergegeben wird.

 

  1. Die Allgemeine Regionsumlage sowie die differenzierte Regionsumlage für 2024 werden trotz der notwendigen Anhebung des Ansatzes für die Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II dennoch zusätzlich durch die Einbeziehung eines Großteils der im November 2023 zugewiesenen Flüchtlingsmittel von Bund und Land in einer Größenordnung von saldiert insgesamt rd. 5 Mio. € entlastet.

 

  1. Alle übrigen zwischenzeitlich eingetretenen zusätzlichen Belastungen werden im eigenen Haushalt kompensiert und nicht in Form der Erhöhung des Allgemeinen Umlagesatzes an die regionsangehörigen Kommunen bzw. des differenzierten Umlagesatzes an die Stadt Aachen weitergegeben.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

 

 

 

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