14.12.2023 - 11 Erlass der Haushaltssatzung der Städteregion Aa...

Beschluss:
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Beschluss:

er Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beschließt, die der Sitzungsvorlage 2023/0584 als Anlage 1 beigefügten Änderungsvorschläge der Städteregionstagsfraktionen von CDU/GRÜNEN/SPD/FDP/LINKEN und der Verwaltung, gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung 2024 im endgültigen Haushalt 2024 zu berücksichtigen.

 

  1. Die „Mehrbelastung ÖPNV“ wird gem. § 56 Abs. 4 Satz 1 KrO NRW ab dem Haushaltsjahr 2024 über die Umlage „Mehrbelastung ÖPNV“ nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel (Mischschlüssel: 70% Linienzeit Woche /  30 % Wg-Nutz-km Woche) auf alle regionsangehörigen Städte und Gemeinden (exkl. Stadt Aachen) gem. § 56 Abs. 4 und Abs. 6 KrO NRW umgelegt. Die planmäßigen Verluste der Verkehrsunternehmen werden vom ZV AVV jährlich ermittelt und per Verbundetat festgestellt. Die Umlage wird nach tatsächlichen Ergebnissen spitz abgerechnet.

 

  1. Er beschließt die der Sitzungsvorlage 2023/0584 als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung der Städteregion Aachen für das Haushaltsjahr 2024.

 

  1. Er beschließt folgende Sperrvermerke:

 

Seite IV/039, Teilprodukt 939110 „Tierschutz“, Sachkonto A/531805 „Zuschuss Tierheim für Unterbringung und Pflege von Kleintieren“ (gesperrt wird ein Teilbetrag von 100.000 €)

 

Seite V/111, Produkt 030404 „Schulaufsicht“, Sachkonto A/500001 „Perso-nalaufwendungen“ (gesperrt wird ein Teilbetrag i.H.v. 130.000 €)

 

Seite V/121, Teilprodukt 943100 „Bildungsbüro“, Sachkonto A/531799 „Sonstige Zuschüsse an priv. Unternehmen/Vereine“ (gesperrt wird ein Teilbetrag von 35.000 €)

 

Über die Aufhebung der Sperrvermerke entscheidet der Städteregionsausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Einstimmig

58

3

(AfD)

 

 

 

 

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