23.11.2023 - 8 Anfragen und Mitteilungen

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Frau Weiden-Luffy erkundigt sich, wie in einem medizinischen Notfall mit Assistenzhunden umgegangen wird und ob das Rettungsdienstpersonal entsprechend geschult sei. Herr Dovern weist darauf hin, dass die aktuelle Rechtslage eine Mitnahme von Assistenzhunden im Rettungs- oder Krankenwagen nicht gestattet. Da es sich bei der Assistenzhundeverordnung um Landesrecht handelt, liegt es außerhalb der Kompetenzen der Städteregion Aachen, dies zu ändern.

Frau Dr. Wolf fragt, ob möglicherweise eine Lösung auf Grundlage einer höherstehenden bundesrechtlichen Regelung möglich wäre. Frau Nolte verneint dies, da es auf Bundesebene keine entsprechende Gesetzgebung gibt.

Frau Aldorf und Herr Peters schlagen vor, die Assistenzhunde in einem Begleitfahrzeug, zum Beispiel im vorhandenen Tiertransportfahrzeug, separat zu transportieren. Herr Dovern bekräftigt, dass dies in der Praxis bereits so gehandhabt wird; angesichts der aktuellen Rechtslage ist es jedoch nicht möglich, dies außerhalb des konkreten Einzelfalls in einer Alarm- und Ausrückeordnung festzulegen.