26.10.2023 - 12 Bildungszugabe der StädteRegion Aachen - Jahres...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 43 - Bildungsbüro
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr SRTM Gebhardt fragte, ob neben der Alemannia Aachen auch andere Profi-Vereine angeschrieben worden sind, um mögliche Förderangebote zu machen und ob das Verfahren bzw. Zustandekommen der Kooperationen i. R. d. Förderprogramms erläutert werden könnte.
Die Verwaltung teilt im Rahmen dieser Niederschrift nachträglich Folgendes mit: die Bildungszugabe ist das zentrale Instrument zur Förderung außerschulischen Lernens in der Städteregion Aachen. Zur Abwicklung des Förderprogramms wird jährlich ein Angebotskatalog erstellt. Hierzu werden vor dem ersten Antragszeitraum im Sommer sowohl die bereits teilnehmenden als auch neu einsteigende Anbietende aufgefordert, ihre Angebote zum außerschulischen Lernen einzureichen. Der neue Katalog erscheint zum Schuljahresanfang und wird vor dem zweiten Antragszeitraum im Winter aktualisiert.
Neu Anbietende werden aktiv angesprochen und angeschrieben, melden sich bei der Bildungszugabe eigeninitiativ oder werden von Multiplikatoren des Bildungsbüros empfohlen. Auch weitere Profi-Vereine wurden in der Vergangenheit angesprochen bzw. meldeten sich eigeninitiativ. Gerne nehmen die verantwortlichen Mitarbeiterinnen für das Handlungsfeld „Bildungszugabe“ Vorschläge entgegen.
Die Kooperationsvereinbarung mit der Alemannia Aachen fußt auf einem vom Städteregionstag bereits im Jahr 2010 initiierten Nutzungskonzept zur Inanspruchnahme des Nachwuchszentrums durch schulische Einrichtungen. Daraus entwickelte sich eine langjährige Zusammenarbeit, die erneut in einer Kooperationsvereinbarung verankert wurde (siehe hierzu Sitzungsvorlagen-Nr. 2021/0224) und mittlerweile seit zwölf Jahren besteht. Das hier vereinbarte Leistungsangebot geht über die Angebote im Bildungszugabe-Katalog hinaus.
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nahm die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.